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Herzlich Willkommen in Ganterschwil!

 
  Schiesspflicht - Info
 
  Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden,  jährlich eine obligatorische Schiessübung. Das obligatorische Bundesprogramm kann in den Schützenvereinen kostenlos geschossen werden. Rekruten sind im Jahr des Bestehens der RS von der Schiesspflicht dispensiert. Dies gilt auch für Personen, die im entsprechenden Jahr mindestens 45 Tage besoldeten Militärdienst leisten.

Schiesspflichtige, die das obligatorische Programm nicht bis spätestens 31. August oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schützenverein geschossen haben, werden zur Erfüllung der Schiesspflicht durch amtliche Bekanntmachung (Schiesspflichtplakat in der Gemeinde) zu einem eintägigen Nachschiesskurs in Zivilkleidung aufgeboten. Es wird kein persönliches Aufgebot zugestellt. Das Versäumnis der Schiesspflicht wird militärstrafrechtlich geahndet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Sektionschef Ganterschwil.


Tel. 071 983 27 20
Email: 
gemeinde@ganterschwil.ch


Link zu den Schiessdaten:
www.afmz.sg.ch

 

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