Antrag für Reisepass und Identitätskarte ab 2003
Die bisherigen Pässe ("Modell 1985") behalten ihre Gültigkeit bis zum
Ablaufdatum, jedoch längstens
bis 31. Dezember 2007.
Die Ausweise der neuen Generation (Pass 03) können nicht mehr verlängert werden. Auch
Kindereinträge sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich. Für Kinder muss
künftig ein eigener Ausweis beantragt werden.
Jeder Antragsteller muss persönlich vorsprechen und das Antragsformular
unterschreiben. Ist der
Antragsteller noch nicht volljährig, muss er/sie in
Begleitung des gesetzlichen Vertreters erscheinen.
Ein aktuelles Foto und alte Ausweispapiere müssen mitgenommen werden.
Unauffindbare Ausweispapiere können nur mit einer Verlustanzeige der Polizei
ersetzt werden.
Der Pass 06 - Biometrischer Pass
Ab sofort wird neben dem
weiterhin aktuellen Schweizer Pass 03 auch der elektronisch lesbare Pass 06
ausgestellt. Der Pass 03 kostet für Erwachsene CHF 125.00 und ist zehn Jahre
gültig. Der Pass 06
kostet im Rahmen des Pilotprojekts CHF 255.00 und ist
fünf Jahre gültig.
Wenn Sie einen Pass 03
haben, dessen Ausstellungsdatum vor dem 26. Oktober 2006 liegt, brauchen
Sie
in den nächsten Jahren keinen Pass 06 - auch nicht für eine visumsfreie
Reise in oder durch die USA.
Ablaufverfahren für Pass 06
1. Vorsprache
am Schalter des Einwohneramtes der Wohnsitzgemeinde und Antragsformular
unterschreiben (aktuelles Passfoto mitbringen). Die antragstellende Person
erhält ein Schreiben,
in welchem der weitere Ablauf beschrieben ist (inkl.
Telefonnummern der Erfassungszentren).
Provisorische biometrische Pässe / Kombiangebot (Pass 06 / Identitätskarte)
Im Rahmen des Pilotprojektes
können keine provisorischen Pässe 06 ausgestellt werden. Für
Personen,
die kurzfristig in oder durch die USA reisen müssen und keinen
Pass 03 besitzen, kann derzeit
keine Lösung angeboten werden.
Auf die definitive Einführung hin, wird nach Möglichkeiten für einen
provisorischen Pass 06 gesucht. Es empfiehlt sich deshalb, möglichst rasch
einen Pass 03 zu bestellen!!
Gültigkeit
Pass 03 und Identitätskarte sind für Erwachsene 10 Jahre gültig. Die Gültigkeit der Ausweise für Kinder bis zum 3. Altersjahr wird 3 Jahre, für
Kinder und Jugendliche
bis zum 18. Altersjahr 5 Jahre betragen. Pass 06 ist für Erwachsene (ab dem 3. Geburtstag) 5 Jahre gültig. Für Kinder
unter 3 Jahren ist der
Ausweis 3 Jahre gültig.
Gebühren Für Erwachsene kostet eine Identitätskarte neu Fr. 70.00, ein Pass Fr. 125.00.
Wenn Pass und ID
gleichzeitig bestellt werden (Kombi-Antrag), betragen die
Gesamtkosten Fr. 138.00. Die Gebühr für eine Identitätskarte für Kinder und Jugendliche beträgt neu Fr.
35.00, für einen Pass
Fr. 60.00 und für einen Kombi-Antrag Fr. 73.00. Die Gebühr für einen Pass 06 (biometr. Pass) für Erwachsene (ab dem 3.
Geburtstag) beträgt
Fr. 255.00 und für Kinder unter 3 Jahren Fr. 185.00.
In diesen Preisen sind auch die Einschreibtaxen enthalten.
Dauer der Ausweisausfertigung
Ab dem Zeitpunkt der Beantragung ist mit einer Zustellungsfrist von bis zu
3 Wochen zu rechnen.
Es können keine Not-Identitätskarten mehr ausgestellt werden. Neu ist in
Notfällen ein provisorischer
Pass zu beantragen. Dieser wird für die Dauer des
Auslandaufenthaltes, in jedem Fall aber für maximal
12 Monate ausgestellt. Die
Gebühr dafür beträgt Fr. 100.-.
Die rechtzeitige Beantragung eines Passes oder einer ID lohnt sich!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Einwohneramt Ganterschwil.
Tel. 071 983 27 11
Email: gemeinde@ganterschwil.ch
Weitere Informationen finden Sie unter
www.passbuero.sg.ch.
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