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Herzlich Willkommen in Ganterschwil!

 
  Gemeinde
 

Gemeindevereinigung Bütschwil-Ganterschwil

Neue Gemeindeordnung geht in die Vernehmlassung

Am 27. November 2011 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Politischen Gemeinden Bütschwil und Ganterschwil und der Primarschulgemeinden dem Vereinigungsbeschluss sowie den Inkorporationsvereinbarungen zugestimmt. Gestützt auf den Vereinigungsbeschluss werden die beiden Politischen Gemeinden definitiv per 1. Januar 2013 zur Politischen Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil vereinigt. Zur Leitung des Vereinigungsverfahrens wurde ein Konstituierungsrat, bestehend aus je drei Vertretern der beiden Politischen Gemeinden sowie drei Schulvertretern mit beratender Stimme, eingesetzt.

Eine der wichtigsten Aufgaben des Konstituierungsrates im Hinblick auf die Gemeindevereinigung ist die Erarbeitung der Gemeindeordnung der vereinigten Gemeinde. Der Konstituierungsrat hat den Entwurf der neuen Gemeindeordnung erarbeitet und unterbreitet diesen nun den politischen Parteien, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern sowie weiteren interessierten Körperschaften zur Vernehmlassung. Der Entwurf der Gemeindeordnung kann auf den Gemeindeverwaltungen eingesehen werden und steht auf den Internetseiten www.buetschwil.ch und www.ganterschwil.ch zum Download zur Verfügung. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 29. Februar 2012. Eingaben sind an den Konstituierungsrat Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil oder peter.minikus@buetschwil.ch zu richten.

Grundlagen der Gemeindeordnung

Die Gemeindeordnung regelt die Organisation, die Zuständigkeiten und die politischen Rechte der vereinigten Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil. Die Grundlage für den Aufbau der Gemeindeordnung bildet das kantonale Gemeindegesetz. Bei der Erarbeitung der neuen Gemeindeordnung stützte sich der Konstituierungsrat im Wesentlichen auf die Muster-Gemeindeordnung des Amtes für Gemeinden.

Organe der Gemeinde

Die Politische Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil organisiert sich als Gemeinde mit Bürgerversammlung. Ihre Organe sind die Bürgerschaft, der Gemeinderat, die Einbürgerungsräte und die Geschäftsprüfungskommission. Der Gemeinderat besteht aus dem Gemeindepräsidenten, dem Schulratspräsidenten sowie fünf weiteren Mitgliedern. Insgesamt besteht der Gemeinderat also aus sieben Personen. Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus fünf Mitgliedern. Der Schulrat besteht aus dem Primarschulratspräsidenten sowie sechs weiteren Mitgliedern.

Bürgerversammlung

Gemäss Gemeindegesetz kann die Gemeindeordnung vorsehen, dass jährlich zwei Bürgerversammlungen durchzuführen sind. An der Budgetversammlung ist bis 10. Dezember über den Voranschlag und den Steuerfuss zu beschliessen. An der Rechnungsversammlung im Frühjahr wäre über die Jahresrechnung zu beschliessen. Der Konstituierungsrat hat die Einführung der Budgetversammlung beraten und sich gegen deren Einführung entschieden. Bei der Durchführung einer Budgetversammlung kann zwar mit den beschlossenen Investitionen früher begonnen werden, dafür hat sie aber die Nachteile, dass sie zu höheren Kosten führt und die Budgetgenauigkeit niedriger ist. Zudem bestehen Bedenken, dass die bereits tiefe Beteiligung an der Bürgerversammlung bei zwei Versammlungen pro Jahr sinken könnte.

Neue politische Rechte

Mit der Inkraftsetzung des neuen Gemeindegesetzes per 1. Januar 2010 wurden drei neue politische Rechte eingeführt. Dabei handelt es sich um den Eventualantrag, den Volksvorschlag und die Volksmotion. Alle drei neuen Rechte sind in der neuen Gemeindeordnung enthalten, um den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern alle möglichen politischen Rechte zu gewähren.

Eventualantrag

Der Eventualantrag sieht vor, dass bei Zustandekommen eines Referendums die Stimmberechtigten gleichzeitig mit der Vorlage auch über den Eventualantrag abstimmen. Kommt kein Referendum zustande, so entfällt auch der Eventualantrag. Beim Eventualantrag handelt es sich also um ein Instrument, welches dem Gegenvorschlag zu einer Initiative auf kantonaler Ebene entspricht. Der Eventualantrag wird vom Gemeinderat zusammen mit dem Erlass des Hauptantrages gestellt. Beide Anträge werden dem Referendum unterstellt.

Volksvorschlag

Der Volksvorschlag sieht vor, dass 1/10 der Stimmberechtigten innert 40 Tagen seit der Veröffentlichung einer Referendumsvorlage einen Volksvorschlag einreichen können, wenn der Gemeinderat keinen Eventualantrag gestellt hat. Dieses Instrument soll dazu beitragen, dass Vorlagen nicht wegen einzelner umstrittener Fragen scheitern. Die Stimmberechtigen haben die Möglichkeit, einen Gegenvorschlag zu formulieren, in welchem einzelne Bestimmungen geändert oder gestrichen werden. Kommt das Referendum zustande, sind den Stimmberechtigten Vorlage und Volksvorschlag gleichzeitig zu unterbreiten.

Volksmotion

Mit der Volksmotion kann 1/10 der Stimmberechtigten verlangen, dass der Gemeinderat eine Vorlage über einen Gegenstand ausarbeitet, der in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fällt. Der Gemeinderat beantragt der Bürgerschaft Gutheissung, Gutheissung mit geändertem Wortlaut oder Nichteintreten auf die Volksmotion. Wird die Motion gutgeheissen, arbeitet der Gemeinderat die Vorlage aus.

Neue Regelungen zur Primarschule

Mit der Inkorporation der Primarschulgemeinden in die Politische Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil sind neu auch Bestimmungen zur Schule in die Gemeindeordnung aufzunehmen. Die Führung der Schule obliegt dem Primarschulrat. Insbesondere die personellen Entscheidungen, die Finanzentscheide im Rahmen des Voranschlages, die Vertretung der Schule nach aussen und die Information der Öffentlichkeit obliegen nach wie vor dem Schulrat. Bezüglich Schulordnung und Voranschlag verfügt der Primarschulrat über das Vorschlagsrecht an den Gemeinderat.

Finanzbefugnisse

Die Finanzbefugnisse des Gemeinderates, des Schulrates und der Bürgerschaft sind im Anhang Finanzbefugnisse geregelt. Dabei wird zwischen neuen Ausgaben, unvorhersehbaren neuen Ausgaben, Nachtragskrediten, dringlichen oder gebundenen Ausgaben sowie Grundstückgeschäften unterschieden. Die Finanzbefugnisse wurden ausgehend von den bisherigen Kompetenzregelungen an die neue Gemeindegrösse angepasst.

 

Konstituierungsrat

Bütschwil-Ganterschwil

 

pdf/Gemeindeordnung2012.pdf

 

pdf/GemeindeordnungAnhangFinanzbefugnisse2012.pdf

                                                                                               

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01.02.2012


 

Referendumsvorlage

(gemäss Art. 23 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) sowie Ziff. 8 des Vereinigungsbeschlusses zwischen den
Politischen Gemeinden Bütschwil und Ganterschwil)

 Gegenstand:

- Inkorporationsvereinbarung zwischen der Primarschulgemeinde Bütschwil und der Politischen Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil

- Inkorporationsvereinbarung zwischen der Primarschulgemeinde Ganterschwil und der Politischen Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil

Referendumsfrist : Mittwoch, 18. Januar bis Donnerstag, 16. Februar 2012

Öffentliche Auflage:
Gemeindehaus Bütschwil, Erdgeschoss

Gemeindehaus Ganterschwil, Büro 2

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:  304 gültige Unterschriften

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Konstituierungsrat Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, einzureichen.

Konstituierungsrat Bütschwil-Ganterschwil

                                                                                               

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11.01.2012


Nachdem unsere Schule die Papiersammlung nicht mehr durchführt, werden jährlich vier Sammlungen direkt vom
ZAB durchgeführt. Die Daten sind im Abfallkalender enthalten: Montag, 5. März / Montag, 11. Juni / Montag,
10. September / Montag, 10. Dezember.

Der ZAB wird im Dorf das Altpapier an jenen Sammelstellen abholen, wo jeweils auch die Kompostkübel abgestellt
 werden. Ausserhalb des Dorfes entsprechen die Sammelpunkte jener der Metallabfuhr: Ibach
(Platz ehem. Käserei), Aewil oberhalb Berghof, Oetschwil-Zentrum.

·    Papier und Karton müssen unverschmutzt und frei von Fremdstoffen sein

·    Schachteln zerlegen und mit anderem Karton extra bündeln

·    Bündel fest verschnürt bereitstellen (Klebstreifen sind nicht zulässig)

Folgendes Papier eignet sich für die Sammlung: Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren, Telefonbücher, Briefpapier,
Bücher ohne Rücken und Deckel, Computerpapier, Couverts, Drucksachen, Fax – Papier, Prospekte/Kataloge
ohne Kunststoffhülle.

Folgende Karton-Arten eignen sich: Schachteln aus Wellpappe und Karton unbeschichtet, Früchte- und Gemüse-
kartons, Eierkartons.

Papier und Karton sind getrennt gebündelt am Morgen bereitzustellen.

Der Gemeinderat

                                                                                               

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12.01.2012


 

Am 27. November haben die Stimmberechtigten in einer historischen Abstimmung die Vereinigung der beiden Gemeinden von Bütschwil und Ganterschwil zu Bütschwil-Ganterschwil angenommen. In Ganterschwil stimmten 280 Personen dafür
und 234 Personen dagegen. In Bütschwil war das Ergebnis eindeutiger: 851 Ja zu 187 Nein.

Auch die Inkorporation der Primarschulgemeinden in die Einheitsgemeinde Bütschwil-Ganterschwil wurde genehmigt; in Ganterschwil mit 274 Ja zu 214 Nein.

Nun wissen die Behörden definitiv, dass sie die Vereinigung auf den 1.1.2013 vorbereiten können. Im nächsten Jahr wird
die Gemeindeordnung beschlossen, das Budget 2013 verabschiedet. Im Herbst erfolgt dann die Wahl der Behörden.

Der Gemeinderat und der Primarschulrat dankt allen, die sich an der Abstimmung beteiligt haben. Bestimmt werden auch die Skeptiker in ein paar Jahren sehen, dass die Vereinigung grosse Vorteile gebracht hat.

                                                                                               

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27.11.2011


 
 
 

Die Lenkungsgruppe für die Gemeindefusion von Bütschwil und Ganterschwil hat sich gestützt auf die Konsultativabstimmung dafür ausgesprochen, dass die vereinigte Gemeinde den Namen Bütschwil-
Ganterschwil tragen soll. Beim Wappen hat sie sich für ein „Brückenwappen“ mit den Farben rot, grün und
silber entschieden. Name und Wappen werden nun in den Vereinigungsbeschluss aufgenommen.

Bis zum 31. März 2011 konnte die Bevölkerung von Bütschwil und Ganterschwil zum neuen Gemeindenamen und Gemeindewappen Vorschläge einreichen. Die Bevölkerung hat davon rege Gebrauch gemacht. Insgesamt wurden über 100 verschiedene Namen vorgeschlagen und zum Gemeindewappen wurden sogar rund 150 Vorschläge eingereicht.

Eindeutiges Ergebnis
In einem ersten Schritt wurde geprüft, welche Namen überhaupt zulässig sind, denn zu einem neuen Gemeindenamen
 wird die Zustimmung des Bundes und des Kantons benötigt. Die Vorprüfung beim Bundesamt für Landestopo-
graphie swisstopo und beim Kantonalen Amt für Gemeinden hat ergeben, dass Phantasienamen und Namen, welche
 weit über das neue Gemeindegebiet hinaus gehende Territorien bezeichnen, nicht zulässig sind. So wurde in der
Vorprüfung unter anderem der Name Unteres Toggenburg und Untertoggenburg als nicht zulässig erachtet. Der Name
einer Gemeinde muss im ganzen Gebiet der Schweiz eindeutig sein. Alle eingegangenen Vorschläge wurden am Bürgerforum vom 16. Juni 2011 veröffentlicht. Aus den verbleibenden Namen unterbreitete die Lenkungsgruppe in
einer Konsultativabstimmung den Stimmberechtigten von Bütschwil und Ganterschwil die Namen, Bütschwil,
Bütschwil-Ganterschwil, Ganterschwil, Geissberg und Thurbrugg.

Die Bevölkerungsbefragung mit einer hohen Stimmbeteiligung von rund 45 % in Bütschwil und 49 % in Ganterschwil
ergab ein klares Ergebnis. Von den insgesamt 1‘430 Stimmenden sprachen sich 59,7 % für den Namen
Bütschwil-Ganterschwil, 21 % für Bütschwil, 13 % für Thurbrugg, 4 % für Ganterschwil und
2,3 % für Geissberg aus. Die Lenkungsgruppe entschied, Bütschwil-Ganterschwil als neuen Gemeindenamen in den Vereinigungsbe-
schluss aufzunehmen.

Ungeachtet vom Namen der neuen Politischen Gemeinde behalten die Dörfer ihre bisherigen Namen. Dies kommt auch bei den jeweiligen Ortstafeln zum Ausdruck. Gleich verhält es sich auch beim Wappen. Die Dörfer werden also ihre
 bisherigen Namen, Wappen und auch ihre Postleitzahlen weiterhin behalten.

Rot-grün-weisse Thurbrücke
Für die Beurteilung der Wappenvorschläge wurde ein Heraldiker beigezogen, welcher die eingereichten Vorschläge prüfte und einige heraldisch korrekte Vorschläge zum neuen Wappen ausarbeitete. Auch die eingereichten Wappenvorschläge
wurden am Bürgerforum veröffentlicht. Die Lenkungsgruppe traf eine Vorselektion und unterbreitete den Stimmbe-
rechtigten vier Wappen-Entwürfe, wobei von jedem zwei Varianten ausgearbeitet wurden: Thurbrücke im Locher-
moos, Wellen-Fluss mit zwei Sternen, schreitender Fischreiher und die Dogge der Grafen von Toggenburg. Das Ergebnis
 der Konsultativabstimmung ist auch hier klar ausgefallen: 40,4 % entschieden sich für die Thurbrücke, davon rund
32 % für die Farbvariante rot/grün/weiss. 32,4 % entschieden sich für den Fluss mit Sternen, 16,2 % für die Dogge und
 11 % für den Fischreiher. Aufgrund des Umfrageergebnisses hat sich die Lenkungsgruppe für das „Brücken-
wappen“ entschieden, wobei der Heraldiker die Gestaltung des Wappens nochmals optimiert hat. Das gewählte
Wappen bringt als verbindendes Element eine starke Symbolik zum Ausdruck. So kann die Brücke sowohl
materiell verstanden werden als Abbild der Lochermoosbrücke als auch ideell in dem Sinne, dass mit der Vereinigung
 eine neue Brücke gebaut wird.  

Gemeinde- und Primarschulräte von Bütschwil und Ganterschwil


 

                                                                                                   

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25.08.2011


 

Der Gemeindename "Ganterschwil" ist mit 12 unterschiedlichen Buchstaben Schweizer Meister. Der junge KV-
Angestellte Alain Neuhaus aus dem Kanton Aargau hat dies herausgefunden, indem er die Namen aller Schweizer Gemeinden ohne Computer-Hilfe durchzählte und untereinander verglich.

Ganterschwil wurde erstmals in einer Schenkungsurkunde an das Kloster St. Gallen vom 17.3.778 erwähnt als "Cantrichesvilare". Als Abt Otmar zu Beginn des 8. Jahrhunderts im Steinachtal (heute St. Gallen) ein Kloster gründete, trieben die Alemannen die Besiedlung des Thurtals voran. Dabei fällt auf, dass die meistern Ansiedlungen in ihrem Namen die Endung -vilare haben, was auf das lateinische "villa" = Landhaus zurückgehrt, mit den Römern sonst aber nichts zu
tun hat. Es wurde von den Alemannen zur Bezeichnung ihrer Familiengehöfte verwendet. So bedeutet Ganterschwil: Ort
 des Cantrich.

Wir dürften stolz sein auf unseren Gemeindenamen. Die Berichterstattung in Presse und Radio hat ihn in der ganzen Schweiz bekannt gemacht.

Der Gemeinderat

                                                                                                   

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17.01.20111


Es werden Rechnungen für die jährliche Hundetaxe verschickt. Selbstverständlich steht es den Hundehaltern frei, ihre
Hunde wie in den früheren Jahren an unserem Schalter zu lösen.

Damit wir nicht unnötige Rechnungen versenden müssen, bitten wir Sie, eventuelle Abgänge innert 14 Tagen zu melden.

Hundehalter, die neu einen Hund besitzen oder im Jahre 2010 in Ganterschwil zugezogen sind, ihren Hund aber noch in
 einer anderen Gemeinde gelöst hatten, haben diesen spätestens im Alter von fünf Monaten unter Vorlage des Hundepasses anzumelden.

Mit der neuen Tierschutzgesetzgebung müssen Hundehaltende eine Ausbildung besuchen. Darin lernen sie die
Grundzüge der Hundehaltung kennen. Seit September 2008 müssen Neuhundehaltende einen Theorie- und einen Praxis-
kurs besuchen. Zudem müssen alle mit einem neuen Hund einen Praxiskurs absolvieren. Dabei gilt eine 2-jährige Übergangsfrist. Konkret bedeutet dies: Bei Ablauf der Übergangsfrist im September müssen alle Neuhundehaltende, die
 seit dem 1. September 2008 einen Hund gekauft haben, mindestens einen Theoriekurs vorweisen können. Zudem müssen alle, die zwischen dem 1. September 2008 und dem 31. August 2009 einen Hund erworben haben, einen Praxiskurs be-
sucht haben –dies sind rund 40.000! Ab September können die kantonalen Vollzugsbehörden einen Kursnachweis
verlangen und säumige Hundehaltende büssen.

Seit Sommer 2009 werden in allen Regionen Kurse angeboten. Mittlerweile sind über 1100 Hundetrainerinnen und –trainer ausgebildet und berechtigt, die obligatorischen Kurse zu erteilen. Hundehaltende, die der Kurspflicht unterstehen,
müssen sich nun dringend dafür anmelden. Gehen Sie auf
www.tiererichtighalten.ch > „HundetrainerInnen in Ihrer Region“.

Umfassende Informationen zu den obligatorischen Hundeausbildungen (Sachkundenachweis) finden Sie unter www.tiererichtighalten.ch > Hunde > Mensch und Hund > HundehalterInnen und Hunde ausbilden.

Kontakt/Rückfragen: Marcel Falk, Kommunikation, Bundesamt für Veterinärwesen, 031 323 84 96

                                                                                                   

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23.03.20111


 
 
 
 

Homepage der Feuerwehr Bütschwil-Ganterschwil

Unter

gelangen Sie automatisch zur Homepage unserer Feuerwehr Bütschwil-Ganterschwil.  


                                                                                                        

  www.ganterschwil.ch

22.03.2010


 

Gemeindevereinigung zwischen Bütschwil und Ganterschwil

Wichtige Unterlagen:

Gemeindevereinigungsbeschluss und Inkorporationsvereinbarung

pdf/vereinigungsbeschluss.pdf

pdf/inkorporationsvereinbarung.pdf




AbstimmungsBotschaft der Gemeinde- und Primarschulräte von Bütschwil und Ganterschwil für Schlussabstimmung vom 27.11.2011:

pdf/AbstimmungBotschaft.pdf

Botschaft zur Grundsatzabstimmung:

pdf/botschaft.pdf

Gesamtbericht als Ergänzung zur Botschaft:

Gesamtbericht

Antworten zu häufigen Fragen:

pdf/Argumentarium.pdf

Am 10. März 2010 fanden in Bütschwil und am 11. März 2010 in Ganterschwil die ersten öffentlichen Informationsveranstaltungen zum Gemeindevereinigungsprojekt Bütschwil und Ganterschwil statt. Es wurde über den aktuellen Projektstand und die Berichte der Arbeitsgruppen informiert. Die Gemeinde- und Primarschulräte werden vom KAT Gestaltungs- und Beratungsteam aus Wil begleitet. Der ausführliche Bericht der Arbeitsgruppen kann online auf www.buetschwil.ch und www.ganterschwil.ch  bezogen oder auf der Gemeindeverwaltung, Tel. 071 982 82 22, und der Gemeindeverwaltung Ganterschwil, Tel. 071 983 27 11, bestellt werden. Auf der Homepage www.buetschwil.ch wurde ausserdem ein elektronischer Briefkasten eingerichtet, über welchen Anregungen und Fragen zum Vereinigungsprojekt eingebracht werden können.

Fragen zum Vereinigungsprojekt können Sie auch einreichen unter: info@ganterschwil.ch



Berichte der Arbeitsgruppen:

pdf\fusionbuga.pdf

Newsletter, der am 14. Juni 2010 in alle Haushaltungen verteilt wurde:

pdf/Newsletter.pdf

Information

Die öffentliche Diskussion zur Gemeindevereinigung wurde bereits vor einiger Zeit lanciert und mit den öffentlichen Informationsveranstaltungen vom vergangenen März 2010 ist auch die breite Bevölkerung in die Meinungsbildung mit einbezogen worden.

Die Bevölkerung von Bütschwil und Ganterschwil wurde zudem anfangs Juni mit einem Newsletter über den Stand des Vereinigungsprojektes eingehend informiert. Für Fragen und Anregungen wurde auf der Homepage der Gemeinde Bütschwil ein elektronischer Briefkasten eingerichtet. Ebenso können via E-Mail oder in Briefform bei der Gemeinde Ganterschwil
 und Bütschwil Fragen und Anregungen eingereicht werden.

Am 3. Juni 2010 haben das Kernteam und die Lenkungsgruppe den Entwurf zum Gesamtbericht zur Grundsatzabstim-
mung verabschiedet und sämtlichen Interessengruppen der beiden Politischen Gemeinden zur Vernehmlassung zuge-
stellt. Unter anderen wurden auch sämtliche Dorfvereine zur Stellungnahme aufgerufen. .

Zielsetzung
Hauptzielsetzung des Vereinigungsprojektes ist die Verbesserung der wirtschaftlichen, finanziellen und administrativen Situation. Daneben sollen weitere Zielsetzungen erreicht werden, wie Zusammenführung der Politischen Gemeinden und Primarschulgemeinden Bütschwil und Ganterschwil zu einer Einheitsgemeinde, Vereinfachung von Strukturen durch die Bildung einer Einheitsgemeinde, Abbau von Schnittstellen zwischen den bisherigen Körperschaften, Nutzung von Synergien und Möglichkeiten der Professionalisierung auf der Verwaltung. Wichtig ist: Es soll sich um eine Vereinigung von gleichwertigen Partnern handeln.

Sämtliche bisherigen Arbeiten und Unterlagen zeigen klar die Vorteile einer Vereinigung auf.

Weiteres Vorgehen
Am Donnerstag, 9. September 2010, fand eine gut besuchte gemeinsame öffentliche Informations-Veranstaltung in der Sporthalle an der Sonnenhofstrasse in Ganterschwil statt. 

In der offenen und fairen Diskussion konnten zahlreiche Fragen geklärt werden. Der Steuerfuss wird nach der Vereinigung bestimmt tiefer sein als bei einem Verzicht auf den Zusammenschluss der vier Gemeinden. Insbesondere für die Primarschulgemeinden werden hohe Entschuldungsbeiträge erwartet. Bei einer Vereinigung werden die Verwaltungs-
kosten je Einwohner in Ganterschwil gesenkt werden können. Der Netto-Aufwand 2009 für die Behörden und die Verwaltung zeigt klar, dass die Kosten je Kopf in einer grösseren Gemeinde tiefer sind: Bütschwil Fr. 217.83, Kirchberg
 Fr. 274.48, Ganterschwil Fr. 389.81, Lütisburg Fr. 450.19.
 
Eine Schliessung von Schulen ist nicht zu befürchten. Ganterschwil und Bütschwil müssen sich an den Umfahrungs-
kosten in Bütschwil nicht beteiligen. Einzig der Aufwand für flankierende Massnahmen geht nach Abzug des Kantonsbeitrages zulasten der polit. Gemeinde. Diese Massnahmen werden aber erst ca. ab dem Jahre 2019 anfallen
 und können jetzt kostenmässig nicht beziffert werden. Es steht noch gar nicht fest, was alles realisiert wurde. Kirchberg hatte für die flankierenden Massnahmen der Umfahrung Bazenheid 1,8 Mio Franken aufzuwenden.
 
Von Eile kann hier nicht gesprochen werden, nachdem die ersten Abklärungen schon bald 10 Jahre zurückliegen. Es ist sinnvoll, eine Gemeindevereinigung auf den Beginn einer neuen Amtsperiode hin festzulegen. Zudem besteht in diesem
 Fall der Vorteil, dass sich der Gemeindepräsident von Ganterschwil altershalber einer Wahl nicht mehr stellt. Jetzt ha
 der Kanton noch Fördergelder in der Reserve. Es wurde auch aufgezeigt, wie schwierig es heute ist, Personen für die Aemter zu finden. Die Buchhaltung der Primarschulgemeinde wird von der Schulbuchhalterin aus Bütschwil geführt. Die Primarschulgemeinde Ganterschwil hätte keinen Präsidenten gefunden, wenn sich nicht im letzten Moment Felix Hess freiwillig zur Verfügung gestellt hätte. Die Evang. Kirchgemeinde Ganterschwil konnte keinen Präsidenten mehr wählen. Jetzt hat die Kirchgemeinde Gespräche mit Bütschwil-Mosnang über eine mögliche Vereinigung aufgenommen;
Lütisburg macht hier nicht mit.
Die Dorfkorporation prüft eine Vereinigung mit der rwt Kirchberg.

Die Grundsatzabstimmung fand am 26. September 2010 statt. Die Polit. Gemeinde hat mit 254 Ja zu 191 Nein oder einem Ja-Anteil von 57 % dem Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Vereinigungsverfahrens mit der Gemeinde
Bütschwil zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 53 %. Die Primarschulgemeinde hat der Einleitung des Inkorporationsverfahrens mit 241 : 168 oder einem Ja-Anteil von 59 % zugestimmt.

In Bütschwil stimmte die Polit. Gemeinde bei einer Stimmbeteiligung von nur 33 % mit einem Ja-Anteil von 79 % und die Primarschulgemeinde mit einem Ja-Anteil von 77 % zu.

Diese Abstimmung ist ein Auftrag an die Gemeinde- und Primarschulräte von Bütschwil und Ganterschwil, den Vereinigungsbeschluss bzw. die Inkorporationsvereinbarung vorzubereiten. Diese bilden die Grundlage für die zweite definitive Abstimmung, welche am 27. November 2011 stattfindet.
 

Die Gemeindevereinigung Bütschwil-Ganterschwil geht in die zweite Phase

Nach dem Ja an der Grundsatzabstimmung ist der Weg frei für die zweite Phase des Vereinigungsprojektes. Diese
 Phase beinhaltet die Ausarbeitung des Vereinigungsbeschlusses durch die Gemeinderäte und die Ausarbeitung
 des Inkorporationsverfahrens durch die Primarschulräte.

Das Kernteam hatte die Grobplanung festgelegt und folgende Teilprojekte gebildet:

·         Präsidiales und Finanzen

·         Verwaltung, Personelles und Informatik

·         Bildung Einheitsgemeinde

·         Bau, Umwelt, Verkehr, Versorgung und Sicherheit

·         Soziales, Jugend, Alter und Vereine

Ende November 10 haben die Teilprojektverantwortlichen mit ihren Projektgruppen die Arbeit aufgenommen und
 die verschiedenen Analysefelder behandelt. Ziel ist es, den Stimmbürgerschaften von Bütschwil und Ganterschwil
am 27.11. 2011 die Vereinigungs- und Inkorporationsbeschlüsse zum Entscheid vorzulegen. Um auf diesem gemeinsamen Weg das Ziel zu erreichen, ist die Mitwirkung der Bevölkerung wichtig. Sie soll mitdenken und mitreden und so
 ihre Anliegen in den Vereinigungsprozess einbringen. Eine zentrale Plattform der Mitwirkung bilden dabei
 die Projektorgane. Mit einem Forum als Informations- und Meinungsaustauschgremium werden die Bevölkerung
 von Ganterschwil und Bütschwil sowie alle Interessengruppen aufgerufen, aktiv am Vereinigungsprozess teilzunehmen
 und die Anliegen direkt einzubringen.

Bürgerforum

Das erste Forum fand am Donnerstag, 13. Januar 2011, 20.00 Uhr in Bütschwil, Turnhalle des Primarschulhauses, statt.

Über folgende Themen wurde anhand der Analyseblätter diskutiert:

pdf/Analyseblatt ARA.pdf

pdf/Analyseblatt Arbeitsvertraege.pdf

pdf/Analyseblatt Behoerdenorganisation.pdf
 

pdf/Analyseblatt Gemeindebibliothek.pdf

pdf/Analyseblatt Hauswarte.pdf

pdf/Analyseblatt Jagdwesen.pdf

pdf/Analyseblatt Kommunikation.pdf
 

pdf/Analyseblatt Konstituierungsrat1.pdf

pdf/Analyseblatt Lehrpersonen.pdf

pdf/Analyseblatt Namen.pdf

pdf/Analyseblatt Organisation Werkhoefe.pdf
 

pdf/Analyseblatt Personalreglemente.pdf

pdf/Analyseblatt Schueler.pdf

pdf/Analyseblatt Schulleitung.pdf

pdf/Analyseblatt Schulorganisation.pdf
 

pdf/Analyseblatt Schulstandorte.pdf

pdf/Analyseblatt Schulverwaltung.pdf

pdf/Analyseblatt Standorte der Verwaltung.pdf

pdf/Analyseblatt Vereinstaetigkeit.pdf
 

pdf/Analyseblatt Vertraege, Reglemente.pdf

pdf/Analyseblatt Verwaltungsorganisation.pdf

pdf/Analyseblatt Wappen.pdf

pdf/Analyseblatt Zustand oeffentliche Liegenschaften.pdf
 

pdf/Analyseblatt Zustand Strassen.pdf

pdf/Analysegblatt Vormundschaft.pdf



Anlässlich der Präsentation wurden folgende Anliegen aus der Bevölkerung schriftlich festgehalten:

pdf/buergerforumteilprojeins.pdf

pdf/buergerforumteilprojzwei.pdf

pdf/buergerforumteilprojvier.pdf

pdf/buergerforumteilproj fuenf.pdf

Bedeutung der Symbole auf den Listen über die Auswertungen am Bürgerforum:

Herz                  Dies ist mir wichtig. Es muss auch nach einer Vereinigung bestehen bleiben.

Wolke               Welche Ideen und Visionen sind in der "neuen Gemeinde" zu berücksichtigen?

Ausrufezeichen
   Dies ist bei den soeben vorgestellten Teilprojektinhalten nicht oder zu wenig berücksichtigt worden.

 

Während der regen Diskussionen innerhalb der «Wandel-Information», an der sowohl der Ist-Zustand als auch der mögliche Soll-Zustand der fünf Teilprojekte abgelesen werden konnte, wurden von den Teilnehmenden interessante Wünsche und Anliegen formuliert.

 

Konstituierungsrat

Guido Kriech vom KAT-Team Wil informierte über die wichtigsten Artikel des Vereinigungsbeschlusses zur
Bildung der neuen Gemeinde, die ihren
Namen aufgrund eines Wettbewerbes erhalten soll, an dem sich die Bürgerschaft beteiligen kann. Bei Annahme des Vereinigungsbeschlusses und der Inkorporationsvereinbarung durch die Stimmberechtigten kommt zuerst der Konstituierungsrat zum Tragen, der sich aus Mitgliedern der Räte der beteiligten Gemeinden zusammensetzt. Er legt der Bürgerschaft die Gemeindeordnung und den Voranschlag
für das erste Rechnungsjahr vor und führt die Wahl des Gemeinderates und der Geschäftsprüfungskommission der neuen Politischen Gemeinde durch. Nach erfolgter Wahl tritt an Stelle des Konstituierungsrates der neue Gemeinderat.

 

Inkorporationsvereinbarung

Im Rahmen der Inkorporationsvereinbarung werden die Primarschulgemeinden Bütschwil und Ganterschwil
mit
Wirkung ab 1.1.2013 aufgehoben und zur Bildung einer Einheitsgemeinde in die neue Politische Ge-
meinde inkorporiert. Diese ist Rechtsnachfolgerin der aufgehobenen Schulgemeinden; sie übernimmt alle
Aufgaben, Rechte und
Pflichten, alle Aktiven und Passiven sowie das Archiv der Schulgemeinden.
Ebenso gehen im Zeitpunkt der Inkor
poration Grundstücke, beschränkte dingliche Rechte sowie vor und ange-
merkte Rechtsverhältnisse auf die neue
Politische Gemeinde über. Rechtsgültig wird die Inkorporationsvereinbarung,
die in beiden Gemeinden dem fakultativen Referendum untersteht, mit der Genehmigung durch das De-
partement des Innern und das Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen.

Weiteres Vorgehen

Der Zeitplan für das weitere Vorgehen im laufenden Jahr lautet:

- März 2011:  Vereinigungsbeschluss (VB) und Inkorporationsvereinbarung
  (IKV)vorbereitet
  Gesuch
um Förderbeiträge gemäss Gemeindevereinigungsgesetz eingereicht

- 16. Juni: Zweites Bürgerforum in Ganterschwil
- Juli/August: Vorbereitung Ab
stimmungen über Vereinigungsbeschluss und Inkorporations-
  vereinbarung

- 2. November 2011: Drittes Bürgerforum in Bütschwil

- 27. November: Abstimmungen über Vereinigungsbeschluss und Inkorporationsvereinbarung. Danach
Bildung von Konstituierungs
rat, Erstellen der neuen Gemeindeordnung, Vorbereitung der Wahlen 2012.
Start der neuen Politischen Gemeinde am 1. Januar 2013.  Der Schulrat soll nicht
vom Gemeinderat bestimmt, sondern vom Volk gewählt werden. In Ganterschwil wird im Gemeindehaus eine
Anlaufstelle
für die Bürgerschaft bestehen.
 

Im Rahmen des Gemeindevereinigungsprojektes Bütschwil-Ganterschwil wurde ein neuer Name und ein neues Wappen für die vereinigte Gemeinde gesucht. Der Name soll zukunftsträchtig und das Wappen ein Symbol lokaler Identität sein.

Eingegangene Vorschläge

Bis zum 31. März 2011 konnte die Bevölkerung Vorschläge zum neuen Gemeindenamen und -wappen
 dem Projektsekretariat einreichen. Die Bevölkerung hat von diesem Vorschlagsrecht rege Gebrauch gemacht. Insge-
samt wurden knapp über 100 verschiedene Namen vorgeschlagen. Zum Gemeindewappen wurden sogar rund
 150 Vorschläge eingereicht. Zu dieser grossen Anzahl von Vorschlägen haben die beiden Primarschulen Ganterschwil
und Dietfurt tatkräftig beigetragen.

Das Kernteam dankt den vielen kreativen Personen, die einen Vorschlag zum neuen Namen oder Wappen einge-
reicht haben.

Dörfer behalten ihre Namen und Wappen

Während der Einreichefrist wurde immer wieder die Frage aufgeworfen, weshalb überhaupt ein neuer Name und ein
 neues Wappen benötigt werden. Der neue Name und das neue Wappen werden allein für die neue Gemeinde benötigt.
 Die Dörfer werden ihre bisherigen Namen, Wappen und auch ihre Postleitzahlen weiterhin behalten. Es wird sich
gleich verhalten, wie heute mit dem Dorf Dietfurt, das einen eigenen Namen und ein eigenes Wappen hat. 

Weiteres Vorgehen

In einem ersten Schritt wurde geprüft, welche Namen überhaupt zulässig sind, denn zu einem neuen Gemeindenamen
 wird die Zustimmung des Bundes und des Kantons benötigt. Für die Beurteilung der Wappenvorschläge wurde mit
 Rolf Kälin aus Einsiedeln ein Heraldiker beigezogen, welcher die eingereichten Vorschläge prüfte und einige heral-
disch korrekte Vorschläge zum neuen Wappen ausarbeitete. Die Gemeinde- und Primarschulräte von Bütschwil
und Ganterschwil unterbreiteten Vorschläge zum neuen Namen und Wappen. Alle eingegangenen Vorschläge wurden
 am 2. Bürgerforum vom 16. Juni 2011 veröffentlicht.

 

Bürgerforum vom Donnerstag, 16. Juni 2011, 20.00 Uhr, Sporthalle Ganterschwil

Am zweiten Bürgerforum  wurden der Bevölkerung vorgestellt:

-         Entwürfe des Vereinigungsbeschlusses und der Inkorporationsvereinbarung

-         Vorschläge zu Gemeinde-Namen

-         Wappenvorschläge und konkrete Entwürfe

Umfrage zu neuen Gemeindenamen und Gemeindewappen

Grundlage für diese Vorschläge bildeten die Ideen, welche aus der Bevölkerung bis Ende März 2011 eingereicht wurden. Für ein neues Wappen wurde ein Heraldiker beigezogen, welcher verschiedene Varianten ausgearbeitet hat. Bei den Namen wurde eine Prüfung beim Bundesamt für Landestopographie swisstopo und beim Kantonalen Amt für Gemeinden durchgeführt.

Die Lenkungsgruppe hat eine Vorselektion getroffen und unterbreitet den Stimmberechtigten vier Wappen mit je zwei Farbvarianten sowie fünf Gemeindenamen. Ende Juni 2011 wurden je eine Abstimmungskarte für den Namen und das Wappen versandt. Die Stimmberechtigten konnten für je einen Namen und ein Wappen stimmen, wobei der Name und
das Wappen keinen Bezug zueinander haben müssen. Das Ergebnis der Umfrage diente der Lenkungsgruppe für den abschliessenden Entscheid zum Namen und Wappen.

pdf/Stimmzettel Name.pdf

pdf/Stimmzettel Wappen.pdf

 

Förderbeiträge von 8,36 Mio an Gemeindevereinigung

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat an die Vereinigung der zwei politischen Gemeinden und der zwei Primarschulgemeinden von Bütschwil und Ganterschwil Förderbeiträge von insgesamt 8,36 Mio Franken in Aussicht gestellt. Dem Entscheid zugrund liegt das Bestreben der vereinigten Gemeinde, mit Hilfe der Förderbeiträge den
nachhaltig realisierbaren Steuerfuss von 140 Prozent langfristig sicher zu stellen. Es wird honoriert, dass die beteiligten Gemeinden bereit sind, einen erheblichen Beitrag an die Bereinigung der Gemeindestrukturen des Kantons beizutragen und Synergien im Umfang von rund
711 000 Franken umzusetzen. Wesentlich ist auch die Tatsache, dass die vereinigte Gemeinde befähigt wird, weiterhin autonom zu handeln und zu entscheiden.

Den zwei politischen Gemeinden wird aufgrund ihrer überdurchschnittlichen Verschuldung ein Entschuldungsbeitrag von
 Fr. 5,972 Mio in Aussicht gestellt. Der vereinigten Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil soll an den vereinigungsbedingten Mehraufwand ein Beitrag von 50 Prozent oder maximal Fr. 505 000 bezahlt werden. Zudem ist ein Startbeitrag von 1,882 Mio vorgesehen. Dieser ist insbesondere für Steuerfussreduktionen und für zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen zu verwenden. Vorbehalten bleibt die Zustimmung des Kantonsrates und der Bürgerschaften aller vier Gemeinden am 27. November 2011 zum Vereinigungsbeschluss bzw. zur Inkorporationsvereinbarung.

Die vier Gemeinden wiesen zu Beginn dieses Jahres ein zu tilgendes Verwaltungsvermögen von 19,796 Mio Franken aus. Dank dem Entschuldungsbeitrag des Kantons kann diese Belastung um 30,2 Prozent reduziert werden.

Unter Berücksichtigung aller Einsparungen und Effekte aus den Förderbeiträgen des Kantons inkl. Minderausgaben bei
 den Schuldzinsen und Abschreibungen ergibt sich in den nächsten Jahren eine finanzielle Besserstellung von rund
 Fr. 71
1 000 im Jahr, was rund 10 Steuer-Prozenten entspricht.

Die Gemeinde- und Primarschulräte von Bütschwil und Ganterschwil sind überzeugt, dass mit der Vereinigung die wirtschaftliche, finanzielle und administrative Situation in allen vier Gemeinden deutlich verbessert wird. Für die Einwohnerschaft und insbesondere auch die Steuerzahler hat dies positive Auswirkungen.
 

Die Lenkungsgruppe für die Gemeindefusion von Bütschwil und Ganterschwil hat sich gestützt auf
die Konsultativabstimmung dafür ausgesprochen, dass die vereinigte Gemeinde den Namen
 Bütschwil-Ganterschwil tragen soll. Beim Wappen hat sie sich für ein „Brückenwappen“ mit den Farben
rot, grün und silber entschieden. Name und Wappen werden nun in den Vereinigungsbeschluss aufgenom-
men.

Bis zum 31. März 2011 konnte die Bevölkerung von Bütschwil und Ganterschwil zum neuen Gemeindenamen
 und Gemeindewappen Vorschläge einreichen. Die Bevölkerung hat davon rege Gebrauch gemacht. Insgesamt wurden
 über 100 verschiedene Namen vorgeschlagen und zum Gemeindewappen wurden sogar rund 150 Vorschläge eingereicht.

Eindeutiges Ergebnis
In einem ersten Schritt wurde geprüft, welche Namen überhaupt zulässig sind, denn zu einem neuen Gemeindenamen
 wird die Zustimmung des Bundes und des Kantons benötigt. Die Vorprüfung beim Bundesamt für Landestopo-
graphie swisstopo und beim Kantonalen Amt für Gemeinden hat ergeben, dass Phantasienamen und Namen, welche
 weit über das neue Gemeindegebiet hinaus gehende Territorien bezeichnen, nicht zulässig sind. So wurde in
der Vorprüfung unter anderem der Name Unteres Toggenburg und Untertoggenburg als nicht zulässig erachtet. Der
Name einer Gemeinde muss im ganzen Gebiet der Schweiz eindeutig sein. Alle eingegangenen Vorschläge wurden
am Bürgerforum vom 16. Juni 2011 veröffentlicht. Aus den verbleibenden Namen unterbreitete die Lenkungsgruppe in
 einer Konsultativabstimmung den Stimmberechtigten von Bütschwil und Ganterschwil die Namen, Bütschwil,
Bütschwil-Ganterschwil, Ganterschwil, Geissberg und Thurbrugg.

Die Bevölkerungsbefragung mit einer hohen Stimmbeteiligung von rund 45 % in Bütschwil und 49 % in Ganterschwil
ergab ein klares Ergebnis. Von den insgesamt 1‘430 Stimmenden sprachen sich 59,7 % für den Namen
Bütschwil-Ganterschwil, 21 % für Bütschwil, 13 % für Thurbrugg, 4 % für Ganterschwil und
2,3 % für Geissberg aus.
 Die Lenkungsgruppe entschied, Bütschwil-Ganterschwil als neuen Gemeindenamen in den Vereinigungsbe-
schluss aufzunehmen.

Ungeachtet vom Namen der neuen Politischen Gemeinde behalten die Dörfer ihre bisherigen Namen. Dies kommt auch
 bei den jeweiligen Ortstafeln zum Ausdruck. Gleich verhält es sich auch beim Wappen. Die Dörfer werden also
ihre bisherigen Namen, Wappen und auch ihre Postleitzahlen weiterhin behalten.

Rot-grün-weisse Thurbrücke
Für die Beurteilung der Wappenvorschläge wurde ein Heraldiker beigezogen, welcher die eingereichten Vorschläge
 prüfte und einige heraldisch korrekte Vorschläge zum neuen Wappen ausarbeitete. Auch die eingereichten Wappenvorschläge wurden am Bürgerforum veröffentlicht. Die Lenkungsgruppe traf eine Vorselektion und unterbreitete
den Stimmberechtigten vier Wappen-Entwürfe, wobei von jedem zwei Varianten ausgearbeitet wurden: Thurbrücke im Lochermoos, Wellen-Fluss mit zwei Sternen, schreitender Fischreiher und die Dogge der Grafen von Toggenburg.
 Das Ergebnis der Konsultativabstimmung ist auch hier klar ausgefallen: 40,4 % entschieden sich für die Thurbrücke,
davon rund 32 % für die Farbvariante rot/grün/weiss. 32,4 % entschieden sich für den Fluss mit Sternen, 16,2 % für
 die Dogge und 11 % für den Fischreiher. Aufgrund des Umfrageergebnisses hat sich die Lenkungsgruppe für
das „Brückenwappen“ entschieden, wobei der Heraldiker die Gestaltung des Wappens nochmals optimiert hat.
Das gewählte Wappen bringt als verbindendes Element eine starke Symbolik zum Ausdruck. So kann die Brücke
sowohl materiell verstanden werden als Abbild der Lochermoosbrücke als auch ideell in dem Sinne, dass mit
der Vereinigung eine neue Brücke gebaut wird.

 

Vorberatende Kommission unterstützt Beiträge für die Gemeindevereinigung Bütschwil-Ganterschwil

Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, die Kantonsratsbeschlüsse über die Förderbeiträge an die Vereinigung der politischen Gemeinden Eschenbach, St.Gallenkappel und Goldingen sowie der politischen Gemeinden Bütschwil und Ganterschwil (samt Inkorporation der jeweiligen örtlichen Schulgemeinden) sowie die Förderbeiträge an
die Vereinigung der politischen Gemeinden Wattwil und Krinau gutzuheissen. Vorbehalten bleibt noch die Genehmigung der Vereinigungsbeschlüsse durch die Bürgerschaften der beteiligten Gemeinden in den beiden Toggenburger Projekten.

Bei der Vereinigung der Gemeinden Bütschwil und Ganterschwil sollen gleichzeitig die beiden lokalen Primarschulgemeinden inkorporiert werden. Die neue Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil wird dadurch ab 1. Januar 2013 zu einer von insgesamt fast 50 Einheitsgemeinden. Wie in Eschenbach führen auch in Bütschwil und Ganterschwil sowohl
 die geplanten Synergien als auch die Effekte aus den Förderbeiträgen zu einer deutlichen Reduktion des Nettoaufwandes.

Um diesen zu decken, benötigt die neue Gemeinde zukünftig einen Steuerfuss von 140 Prozent.  Es handelt sich damit
 um einen der tiefsten Steuerfüsse in der ganzen Region Toggenburg. Die vorberatende Kommission stimmte auch für dieses Projekt den beantragten Förderbeiträgen von insgesamt 8,36 Mio. Franken zu. Die Auszahlung der Beiträge ist abhängig von der Zustimmung der Bürgerschaften beider beteiligten politischen Gemeinden zum Vereinigungsbeschluss Ende November 2011 sowie beider Bürgerschaften der Schulgemeinden zur gleichzeitigen Inkorporation in die vereinigte Einheitsgemeinde. Ein negatives Abstimmungsergebnis in einer der vier Gemeinden hätte wegen der veränderten finanziellen Basis zur Folge, dass die Berechnungen der Förderbeiträge auf einem deutlich tieferen Niveau nochmals erfolgen müssten.

Über die Förderbeiträge an die drei Projekte wird der Kantonsrat in zwei Lesungen in den Sessionen vom November 2011 und Februar 2012 beraten und entscheiden. Alle drei Vereinigungen werden auf 1. Januar 2013 umgesetzt.



Bürgerforum vom Mittwoch, 2. November 2011, 20.00 Uhr, Bütschwil

Am dritten Bürgerforum in der Turnhalle des Primaschulhauses Dorf in Bütschwil wurde der Bürgerschaft
 die Abstimmungsbotschaft der Gemeinde- und Primarschulräte zugestellt.  

 

 

Am Forum wurden die wichtigsten Informationen im Hinblick auf die Abstimmung vom 27. November 2011 über die Gemeindevereinigung Bütschwil-Ganterschwil sowie die Inkorporation der beiden Primarschulgemeinden vermittelt.

 

Ausserdem gab das Kernteam einen Ausblick auf die Organisation der vereinigten Gemeinde.  Den Teilnehmenden wurde im Détail dargelegt, in welchen Bereichen  die vereinigte Gemeinde grosse Einsparungen erzielen wird.


Definitive Abstimmung vom 27. November 2011

Am 27. November haben die Stimmberechtigten in einer historischen Abstimmung die Vereinigung der beiden
Gemeinden von Bütschwil und Ganterschwil zu Bütschwil-Ganterschwil angenommen. In Ganterschwil stimmten 280 Personen dafür und 234 Personen dagegen. In Bütschwil war das Ergebnis eindeutiger: 851 Ja zu 187 Nein.

Auch die Inkorporation der Primarschulgemeinden in die Einheitsgemeinde Bütschwil-Ganterschwil wurde genehmigt; in Ganterschwil mit 274 Ja zu 214 Nein.

Nun wissen die Behörden definitiv, dass sie die Vereinigung auf den 1.1.2013 vorbereiten können. Im nächsten Jahr wird
 die Gemeindeordnung beschlossen, das Budget 2013 verabschiedet. Im Herbst erfolgt dann die Wahl der Behörden.

Der Gemeinderat und der Primarschulrat dankt allen, die sich an der Abstimmung beteiligt haben. Bestimmt werden
auch die Skeptiker in ein paar Jahren sehen, dass die Vereinigung grosse Vorteile
gebracht hat.

 





 

                                                                                                         

  www.ganterschwil.ch

17.08.2011


 
 


Aus dem Gemeinderat:

Steuerabschluss

Die einfache Steuer hat gegenüber dem Vorjahr um 3.27 Prozent zugenommen.

Bei Die Grundsteuern ergaben Mehreinnahmen von Fr. 2‘278.20. Bei den Steuern der juristischen Personen gab es Mindereinnahmen von Fr. 35 570.25, bei den Grundstückgewinnsteuern solche von Fr. 6 041.50 und bei den Handänderungssteuern einen Minderertrag von Fr. 6 044.45. Erfreulicherweise resultierten bei den Quellensteuern Mehreinnahmen von Fr. 15 560.60.

Gegenüber dem Vorjahr haben die Steuererträge insgesamt um Fr. 4‘258.20 oder 0.16 % abgenommen.

Die Rückstände von Fr. 159‘265.58 bei den natürlichen Personen entsprechen 7.25 % vom Steuer-Soll. Damit sind die Rückstände gegenüber dem Vorjahr (7.9 %) leicht zurückgegangen.


Abschluss 2011

Die Verwaltungsrechnung 2011 hat mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 26’486. Budgetiert war ein Defizit von
Fr. 62’300.00, sodass sich die Besserstellung gegenüber dem Budget auf Fr. 88’800 beläuft. Dies ist vor allem auf Steuermehrerträge von Fr. 34'500, den geringeren Finanzbedarf der Schulen von Fr. 99’900 sowie auf Minderausgaben bei der Verwaltung, der Sozialhilfe und dem Strassenunterhalt zurückzuführen. Im Jahre 201 hatte unsere Gemeinde Fr. 4'451.00 je Kopf der Bevölkerung ausgegeben (Vorjahr: Fr. 4'492.00). Die Ausgaben haben gegenüber dem Vorjahr um 1,9 % abgenommen.

Im letzten Jahr wurden Netto-Investitionen in der Höhe von Fr. 253'513.10 vorgenommen. Nach Abzug der Abschreibungen von Fr. 330'806.60 reduziert sich das zu tilgende Verwaltungsvermögen auf Fr. 3'784’713.00.

 

Budget 2012

Das Budget 2012 der Verwaltungsrechnung sieht bei Aufwendungen von 7,577 Mio. und Erträgen von 7,313 Mio. einen Ausgabenüberschuss von Fr. 264’100.00 vor. Dieser ist aus dem Eigenkapital von Fr. 547’832.00 zu decken. Die Aufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 6,7 %. Grössere Mehraufwendungen ergeben sich in folgenden Bereichen: Kontrolle der Zivilschutzräume und bauliche Administration, Flachdachsanierung alte Turnhalle, Aufbau regionaler Kinder- und Erwachsenenschutz, Integrationsprogramm für Arbeitslose, Finanzbedarf der Schulen.

Der Gemeinderat beantragt, den Steuerfuss bei 142 % zu belassen. Die finanzielle Entwicklung zeigt, dass ohne Gemeindevereinigung schon bald eine Steuerfusserhöhung erforderlich wäre.

Das Budget 2012 der Investitionsrechnung sieht Aufwendungen von Fr. 710'000.00 und Erträge von Fr. 20'500.00 vor. Neue Aufwendungen ergeben sich für die Erneuerung der Leitzentrale der Wasserversorgung, den Bau von Urnenwand und Gemeinschaftsgrab, Sanierung der alten Letzibrücke, Umlegung der Kanalisation Ausserdorf und Beiträge an Kanalisationen in der Landwirtschaftszone. Wie jedes Jahr sind Investitionen im Strassenbereich erforderlich. Die Aufwendungen für die Gemeindevereinigung sind auch der Investitionsrechnung zu belasten.


Gemeindebeitrag an Erneuerung der Leitzentrale

Die bestehende Anlage der Überwachung und Steuerung der Wasserversorgung ist 40 Jahre alt. Die Übermittlung in die Betriebsleitzentrale erfolgt noch elektromechanisch. Leider häufen sich steuertechnische Ausfälle mit Alarmauslösungen. Für die Reparaturen fehlen die Ersatzteile gänzlich oder könnten nur noch aus Restbeständen zusammengesucht werden.

Die Dorfkorporation wird nun die Leitzentrale mit Gesamtkosten von Fr. 315'000 erneuern. Darin noch nicht enthalten sind verschiedene Anpassungsarbeiten und zu beachtende Auflagen. des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen in der Höhe von rund Fr. 70'000. Die GVA des Kantons hat an subventionsberechtigte Kosten von Fr. 350 000 einen Beitrag von rund 20 Prozent in Aussicht gestellt. Auch der Gemeinderat hat einen Beitrag von 20 Prozent oder Fr. 70 000 beschlossen, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Bürgerversammlung.

Erstellung von Urnenwand und Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof

Der Bürgerversammlung vom 30. März wird ein Projekt vorgelegt zur Erstellung einer Urnenwand und eines Gemeinschaftsgrabes auf dem Friedhof im Dorfzentrum mit Gesamtkosten von Fr. 146 300. Anfang 2011 führte der Gemeinderat bei der Bevölkerung eine Umfrage durch. 29 Personen sprachen sich für eine Urnenwand aus und 12 Personen waren dagegen. 32 Personen befürworteten ein Gemeinschaftsgrab, während neun dagegen waren. Jede Person hat die Freiheit, die für sie passende Bestattungsform zu wählen.

Der Gemeinderat liess von Andreas Rickenbacher, Bildhauerei und Restaurationen, Schwarzenbach, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten. Im nordöstlichen Teil des Friedhofes ist eine zwölf Meter lange Urnenwand aus Tuffstein in geschwungener Form vorgesehen. Diese Mauer umfasst 20 Urnentafeln aus Main-Sandstein im Ausmass 40 x 40 cm. Die Urnen werden unmittelbar vor der Wand in der Erde beigesetzt.

Im nördlichen Teil ist das Gemeinschaftsgrab geplant. Vor der Skulptur, bestehend aus einer Kugel aus gefrästem Main-Sandstein, werden zwei Schrifttafeln auf einer Ablageplatte plaziert. Zwischen Urnenwand und Gemeinschaftsgrab kommt eine Rondelle mit Sitzbank zu stehen. Die Tritte beim Zugang zur Leichenhalle haben sich als nachteilig für Leichentransporte erwiesen. Hier soll eine gepflästerte Rampe entstehen.

Im Weiteren hat der Gemeinderat:

-    Den Grundeigentümern Frist gesetzt zum Anschluss ihrer Wohnhäuser an die öffentliche Kanalisation in den Gebieten Berg und Aewil bis Herbst 2012;

-    Die Gehälter und Entschädigungsansätze für das Personal gleich hoch festgelegt wie im Jahr 2011;

-    Kenntnis genommen von der Abrechnung der regionalen Schulsozialarbeit für das Jahr 2011, gemäss der Ganterschwil Fr. 24 459.25 zu bezahlen hat.

 

 

  www.ganterschwil.ch

26.01.2012



Identitätskarten und Pässe

 

Einführung Schweizer Pass 10 (E-Pass)

Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz verpflichtet, spätestens ab dem 1. März 2010 nur noch einen Pass mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken auszustellen, einen so genannten E-Pass. Mit der definitiven Einführung von E-Pässen per 1. März 2010 wird gleichzeitig ein neues Ausstellungsverfahren eingeführt. In der Schweiz werden die vom Wohnsitzkanton bezeichneten Stellen, im Ausland die diplomatischen und konsularischen Vertretungen für das gesamte Ausstellungsverfahren zuständig sein.

Für den Kanton St. Gallen gelten folgende Ausstellungsverfahren:

Identitätskarte: persönliche Vorsprache beim Einwohneramt der Wohngemeinde

Pass 10 (E-Pass): persönliche Vorsprache beim Passbüro St. Gallen

Kombiangebot: persönliche Vorsprache beim (E-Pass und ID) Passbüro St. Gallen

 

Die Pässe 10 können nur noch bei den ausstellenden Behörden beantragt werden.

Kosten und Gültigkeit

Der Pass 10 ist für Erwachsene 10 Jahre gültig und kostet Fr. 140. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre ist der neue Pass fünf Jahre gültig und kostet Fr. 60. Wer gleichzeitig einen Pass und eine Identitätskarte beantragt, profitiert auch in Zukunft von einem Kombiangebot. Für Erwachsene kostetdieses Angebot Fr. 148, für unter 18-jährige Fr. 68. Die oben genannten Preise sind exklusiv Porto.

è Die Pässe 03 und Pässe 06 behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Reise in und durch die USA

Die Einführung von E-Pässen ist Voraussetzung dafür, dass Schweizerinnen und Schweizer auch in Zukunft für eine Reise in und durch die USA kein Visum bean-tragen müssen.

Dank dem Ja an der Urne am 17. Mai 2009 gilt die bisherige Ausgangslage:

Der Pass 06, der seit September 2006 ausgestellt wird, berechtigt zur visumsfreien Reise in und durch die USA. Der Pass 03, der seit Januar 2003 ausgestellt wird, berechtigt ebenfalls zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde.

Beachten Sie also: Falls Sie über einen Pass 03 verfügen, der vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde, können Sie mit ihm ohne Visum in und durch die USA reisen. Mit einem Pass 03, der nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt worden ist, brauchen Sie hingegen für Reisen in und durch die USA ein Visum. Dieses ist bei der US-Botschaft in Bern einzuholen. Dort sind auch detaillierte Informationen zum Thema erhältlich.

Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Homepage des kantonalen Passbüros www.sg.ch unter der Rubrik Sicherheit/Pass und Identitätskarte ebenfalls unter www.schweizerpass.ch und www.fedpol.admin.ch.

 

Um unliebsame Überraschungen vor den Ferien zu vermeiden, hilft eine frühzeitige Überprüfung und Vorbereitung der Reisepapiere.

·    Haben Sie bereits abgeklärt, ob für Ihr Reiseziel eine Identitätskarte genügt oder ob ein Reisepass verlangt wird?

·    Klären Sie rechtzeitig ab, ob Sie im Besitze eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte sind.     Bestellen Sie Neuausstellungen von Reisepässen frühzeitig. Die Ausstellung dauert bis zu 15 Arbeitstagen.

 Ausstellung von Identitätskarten

- Es ist ein neues Passfoto sowie die alte, abgelaufene Karte mitzubringen. An die Qualität der Passfotos stellt das Bundesamt für Polizeiwesen recht hohe Anforderungen. Es werden nur noch Fotos mit den Abmessungen 35 x 45 mm akzeptiert. Das Porträt muss in der Mitte der vorgeschriebenen Bildfläche sein, und es muss eine Frontaufnahme sein (Gesicht von der Seite ist nicht zulässig). Die Grösse des Gesichts muss so sein, dass die Distanz vom Kinn bis zum Haaransatz etwa 22 mm beträgt. Vom Scheitel bis zum Bildrand muss ein Abstand von 5 mm bestehen. Die Fotos müssen eine einwandfreie Bildqualität (gute Auflösung) aufweisen, und es darf keine Schattenwirkung ersichtlich sein. Spiegelungen in Brillengläsern und sichtbare Zähne sind nicht erlaubt. Fotos von Digitalkameras werden nicht akzeptiert. Fotos, die nicht der als zulässig bezeichneten Qualität entsprechen, werden von der Kartenherstellerin zurückgewiesen.

- Alle Personen, auch schulpflichtige Kinder, haben das Antragsformular persönlich an unserem Schalter zu unterschreiben.

- Jugendliche unter 18 Jahren erhalten die Identitätskarte nur mit Einwilligung der Eltern. Nach Möglichkeit sollte ein Elternteil zusammen mit dem Kind zur Signalements-
aufnahme und Zustimmung erscheinen.

- Die Kosten betragen:

  Fr. 35.00     für Kinder

  Fr. 70.00     für Erwachsene

- Verlust oder Diebstahl müssen direkt der Polizei gemeldet werden.

 

Das Einwohneramt

 

  www.ganterschwil.ch

06.01.2010


 
Wer bringt die Steuern auf ?
 

Die Statistik zeigt auf, dass fast die Hälfte der Steuern von 13,56 % der Steuerpflichtigen bezahlt werden, welche über Fr. 70 000 steuerbares Einkommen haben. Diese Zahlen stammen aus dem Jahr 2009.

 

Steuerbares Einkommen           Personen       = %-Anteil          Anteil an Steuern

0                                              119                15,51                       0,37

Fr. 100 – 9 900                           92                12,00                       1,22

Fr. 10 000 – 19 900                    74                  9,65                       1,68

Fr. 20 000 – 39 900                   189                24,64                     15,07

Fr. 40 000 – 69 900                   189                24,64                    32,82

Fr. 70 000 – 99 900                    61                   7,95                    18,81

Fr. 100 000 und mehr                  43                   5,61                    30,03

                                                755                   100                     100


 

  www.ganterschwil.ch

11.02.2010


 
Leitbild der Gemeinde
 

pdf\leitbild_07.pdf

 

  www.ganterschwil.ch

02.02.2008



Energiesparen wird unterstützt

Allgemeine Infos zur Energieförderung im Kanton St. Gallen:

Ab 1. Januar 2008 unterstützt der Kanton St. Gallen erneut Massnahmen zur effizienten Nutzung von Energie und fördert erneuerbare Energiequellen.
Das neue Energieförderungsprogramm 2008 bis 2012 deckt folgende Bereiche ab (Detailinformation unter www.energie.sg.ch ):

Solarthermie   
Sonnenkollektoren zur Brauchwarmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
Wärmenetze  
Auf- und Ausbau von Wärmenetzen zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Quellen, Abwärme etc.
Biogasproduktion   
Anlagen zur Biogasveredelung mit Einspeisung in das Erdgasnetz
Information u. Beratung 
Information, Veranstaltungen und Aus- und Weiterbildung, Zertifizierungskosten für MINERGIE-P, Grob- und Feinanalysen, Energiechecks etc.

 

Wer interessiert ist an Förderbeiträgen für Energiesparmassnahmen an Gebäuden findet wichtige Informationen unter:

www.dasgebäudeprogramm.ch

 

Internet-Link für eine gute Broschüre zum Thema Gebäude erneuern:

http://www.bfe.admin.ch/php/modules/publikationen/stream.php?extlang=de&name=de_44857876.pdf

 

Energienachweis-Formulare und Vollzugshilfen zur Bewilligung gemäss Energiegesetz bei Neu- und Umbauten von Gebäuden finden Sie unter:

www.endk.ch

mit einem Basis-Formular für den Kt. St. Gallen, Kästchen rechts, SG farbig

 

Anforderungen an die finanzielle Unterstützung von Gebäude-Energiechecks (M4):

Das Energieförderungsprogramm das Kantons St.Gallen sieht unter anderem vor, dass die Erstellung von Gebäude-Energiechecks finanziell unterstützt werden kann. Förderbeitrag 50% der Erstellungskosten, max. Fr. 800.- für Einfamilienhäuser, max. Fr. 1'500.- für Mehrfamilienhäuser, Schulhäuser etc.

Folgende Fragen sollten im Gebäude-Energiecheck beantwortet werden, Checkliste:

Antrittsgespräch

Erfassung Gebäude-Energieverbrauch (Heizen, Warmwasser, evtl. Elektrisch etc.)

EBF Energiebezugsfläche berechnen (beheizte Bruttogeschossfläche)

Energiekennzahl, Vergleich

Erstellung von Fotos (alle Fassaden)

CO2-Produktion / CO2-Reduktion

Dämmfähigkeit der Gebäudehülle

Zustand der Wärmeerzeugung

Gibt es einfache Massnahmen (geringe Investitionen) zur Energieeinsparung

Thermostatventile

Dämmung von Heiz- u. Warmwasserleitungen

Wassersparende Armaturen

Senkung Heiztemperatur

Gibt es dringliche Massnahmen (Bauschäden, fehlende Behaglichkeit, Lärm)

Mit welchen Massnahmen kann der Energieverbrauch und der CO2-Verbrauch gesenkt, kann das Gebäude auf den MINERGIE-Standard (Modernisierung) optimiert werden.

Welche Etappierungen sind möglich und sinnvoll

Mit welchen Investitionen muss gerechnet werden

Was für Förderungen, Subventionen sind erhältlich (Bund, Kanton, Gemeinden etc.)

Können die Massnahmen steuerlich abgezogen werden

Weitere Empfehlungen betreffend Energieeffizienz

Stromsparende Elektrogeräte

Raumtemperatur

Bezug von Ökostrom

Stand-by

Erstellung eines Dossiers (Basis für eine evtl. Eingabe beim nationalen Gebäudeprogramm, im Dossier soll die Förderung des Kantons am Gebäude-Energiecheck erwähnt werden)

Schlussgespräch

Betreffend Fachleuten für Gebäudechecks verweisen wir auf folgende Fachgruppen:

Verband Ostschweizerischer Bau- und Energiefachleute (Anbieter eines Gebäudechecks) (www.energie.ch/vobe) oder engagierte Privatpersonen, z.B. im Umfeld des Hausvereins (www.hausverein.ch) oder MINERGIE-Fachplaner unter www.minergie.ch

Neutrale und sehr informative Seite zum Thema Energie (Gebäude, Heizung, Solar, Haushaltgeräte etc.): www.topten.ch    

Wichtige Infos zum Thema Solarenergie: www.swissolar.ch

Bei Fragen steht Ihnen Peter Grau, dipl. Energieberater, Amt für Umwelt und Energie unter Tel. 071 229 75 48 oder peter.grau@sg.ch zur Verfügung.

Wichtige Hinweise finden Sie auch unter www.energietal-toggenburg.ch

Bauamt Ganterschwil
 

  gemeinde@ganterschwil.ch

05.02.2010


Car-Sharing und Eco-Fahrweise

Car-Sharing


Jene, die kein Auto besitzen, können ein Auto mieten. Mobility stellt Ihnen 2'000 Fahrzeuge an 1'050 Standorten in 400 Ortschaften in der ganzen Schweiz zur Verfügung! Details sehen Sie unter www.mobility.ch.

1. Reservieren

Mobility-Fahrzeuge sind rund um die Uhr bis kurz vor dem gewünschten Einsatztermin reservierbar. Sie haben 24 Stunden am Tag folgende Möglichkeiten ein Mobility-Fahrzeug zu reservieren: 

Internet

Am einfachsten und bequemsten reservieren Sie Ihr Mobility-Fahrzeug über www.mobility.ch

ARS Automatisches Reservationssystem
0848 824 813

Die Reservation via ARS ist eine schnelle und effiziente Art, ein Mobility-Fahrzeug zu reservieren. Sie geben Ihre Reservation blitzschnell via Telefontastatur ein und bezahlen auch keine Reservationsgebühr.

24h-Dienstleistungscenter
0848 824 812

Sie können selbstverständlich auch 24 Stunden am Tag Ihre Reservation über das persönlich bediente 24h-Dienstleistungscenter tätigen.

CHF 1.75 pro Reservation oder Reservationsänderung

Bordcomputer - nur Reservationsänderungen möglich

Über den Bordcomputer, welcher sich in den Mobility-Fahrzeugen befindet, haben Sie die Möglichkeit Ihre Reservation zu verlängern, verkürzen, vorzuziehen oder sofort zu beenden.

CHF 0.60 pro Reservationsänderungen
 

2. Einsteigen

Das reservierte Mobility-Fahrzeug können Sie am gewünschten Standort einfach abholen.

Um das Fahrzeug zu öffnen, halten Sie einfach Ihre Mobility-Card an den Mobility-Checkpoint an der Windschutzscheibe (roter Aufkleber). Die Zentralverriegelung öffnet automatisch. Der Bordcomputer bestätigt Ihre Anmeldung und zeigt Ihre Reservation.

3. Fahren

Nehmen Sie den Zündschlüssel aus dem Handschuhfach. Und schon gehts los! Einige Fahrzeug-Modelle (z.B. Renault Mégane II, BMW 1er oder Alfa Romeo 159) lassen sich ohne Schlüssel mit dem Startknopf starten.

 

Fahrt unterbrechen
Schliessen Sie das Mobility-Fahrzeug bei Fahrtunterbruch mit der Mobility-Card ab und nehmen Sie den Zündschlüssel und Ihre Mobility-Card wie gewohnt mit. Wenn Sie dann weiterfahren möchten, halten Sie einfach die Mobility-Card nochmals an den Checkpoint bis der Bordcomputer die Wiederanmeldung bestätigt.

 

Zügig, wirtschaftlich, sicher und umweltschonend fahren

Eco-Drive ist die praxiserpropte Technik für sicheres, komfortables, wirtschaftliches, umweltbewusstes und energiesparendes Fahrverhalten im motorisierten Strassenverkehr. Mit Eco-Drive können Treibstoffverbrauch und Schadstoffemissionen deutlich gesenkt werden. Dies sind die vier goldenen Eco-Drive-Regeln:


   1. Zügig beschleunigen
   2. Spätestens bei 2'500 Touren hochschalten
   3. Im höchstmöglichen Gang fahren
   4. Vorausschauend und gleichmässig fahren, unnötige Brems- und Schaltmanöver vermeiden

 

Das Ergebnis ist mehr  Fairness, Sicherheit und bis zu 10% weniger Treibstoffverbrauch. Weitere Informationen finden Sie unter www.eco-drive.ch

Fahrt beenden
Zurück am Mobility-Standort: Parkieren Sie das Mobility-Fahrzeug auf dem reservierten Parkplatz, stellen Sie das Licht und andere Strombezüger ab und legen Sie den Zündschlüssel wieder ins Handschuhfach. Halten Sie Ihre Mobility-Card von aussen an den Mobility-Checkpoint bis die Zentralverriegelung schliesst.
Falls Sie Ihre Fahrt frühzeitig beenden, können Sie Ihre Reservation am Bordcomputer per sofort beenden.

 

Tanken mit der Benzinkarte
Nach dem Herausziehen der Benzinkarte aus dem Bordcomputer erscheint (bei ausgeschalteter Zündung) auf dem Display der Benzinkarten-Code. Schieben Sie die Benzinkarte nach dem Tanken unbedingt in den Bordcomputer zurück. Bitte beachten Sie, dass die Benzinkarte nur bei den entsprechenden Tankstellen und nur in der Schweiz gültig ist.

Tankstellen
Bei fehlender Benzinkarte bitten wir Sie, zur Rückerstattung Ihrer Auslagen die Quittung (versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Mobility-Nummer und der Mobility-Fahrzeugnummer) einzureichen.


 

  gemeinde@ganterschwil.ch

10.06.2008


 

Was gehört in die Kläranlage? - was nicht?

In unsere ARA werden Stoffe entsorgt, die nicht für die Kläranlage bestimmt sind und dem Reinigungsprozess schaden. Eine noch unbekannte Person lässt in Abständen grosse und belastende Frachten in die ARA. Sollte sich dies nicht ändern, müsste eine Untersuchung angeordnet werden.

Wissen Sie, was heute so in einer Kläranlage angeschwemmt wird, das eigentlich gar nicht dorthin gehört?

Viele Grob- und Schadstoffe sind für den Betrieb und den Unterhalt des Kanalnetzes ein Problem und können sogar zu Störungen im biologischen Reinigungsprozess der Kläranlage führen.

Feststoffe, Textilien, Strümpfe, Wegwerfwindeln, Watte, Wattestäbchen, Verpackungen, Rasierklingen, grobe Speisereste, Katzenstreue belasten die Kanalisation unnötig, führen zu Ablagerungen und Verstopfungen. Deshalb gehören diese Stoffe in die Kehrichtabfuhr.

Bratöle, Bratfetteund Friteuseöl werden in der Kanalisation zusammen mit dem Ballast des Abwassers zu zähen Feststoffen, die sich unter anderem auch an den Pumpwerken festsetzen. Solche Ablagerungen lassen sich nur mit grossem Aufwand entfernen. Weiter können sie auch den biologischen Reinigungsprozess stören.

Altöl, Maschinenöl, Verdünner, Benzin u.a. wird von den Mikroorganismen in der biologischen Kläranlage nur schlecht oder gar nicht ertragen, was zu Einbussen und Störungen der Reinigungsleistung führt. Leichtflüssige Stoffe wie Benzin und Verdünner können im Kanalnetz zur Explosionsgefahr werden. Deshalb gehören diese Stoffein die Ölsammelstelle.

Gifte und Chemikalien können in entsprechender Dosis für alle Lebewesen tödlich wirken. Die Mikroorganismen in einer biologischen Kläranlage sind dabei besonders empfindlich. Deshalb gehören diese Stoffe in die Giftsammelstelle oder können an der Verkaufsstelle zurückgegeben werden.

Phosphate, die in stehende Gewässer gelangen fördern das Algenwachstum und tragen damit massgeblich zur Störung des biologischen Gleichgewichts unserer Seen bei. Es sollten deshalb stets phosphatfreie Reinigungsmittel gebraucht werden.

Farbstoffe können dem Abwasser in der Kläranlage nur schlecht entzogen werden. Deshalb gehören kleinere Mengen in die Kehrichtabfuhr, grössere Mengen können dem Lieferanten zurückgegeben werden.

Vielen Dank, dass Sie sich an diese Spielregeln halten und damit eine optimale Grundlage für die Reinigung unseres Abwassers schaffen.

Das Bauamt
 
  gemeinde@ganterschwil.ch

21.11.2006


 

Gemeinde gibt GA ab

Mit der GA-Flexicard haben Sie freie Fahrt auf allen Strecken der SBB und den Postautolinien, bei den meisten konzessionierten Privatbahnen, bei städtischen Nahverkehrsmitteln und zahlreichen Schifffahrtsbetrieben. Private Autobus- und Seilbahnbetreiber gewähren teilweise Ermässigungen. Die Flexicard kostet pro Reisetag Fr. 40.00. Die Flexicards (max. 2 pro Tag) können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Wir empfehlen, vom günstigen Reiseangebot regen Gebrauch zu machen.

Die Gemeindeverwaltung
 

  gemeinde@ganterschwil.ch

03.01.2011


 

Bioabfuhr

Die Bioabfuhr findet jeweils am Mittwochvormittag statt.

Was gehört in die Bioabfuhr?
Rüstabfälle von Gemüse und Obst; alle Speiseresten (Gemüse, Fleisch, Fisch, Käse, Brot); Eierschalen; Tee- und Kaffeesatz inkl. Filterpapier; Balkon- und Topfpflanzen; Schnittblumen; Wollresten, Federn und Haare; Kleintiermist; Katzensand und Streue; Haushaltpapier; Gartenabfälle (Rasenschnitt, Laub, Strauchschnitt).

Nicht in die Bioabfuhr gehören:
Kunststoffabfälle; Plastiksäcke, Glas, Metall, Batterien, Altpapier.

Wer kann sich an der Bioabfuhr beteiligen?
Grundsätzlich kann sich jedermann beteiligen. Sinnvoll wäre es, wenn sich in einem Quartier oder in Mehrfamilienhäusern die Bewohner/Innen so organisieren würden, dass ein grosser Behälter gemeinsam angeschafft werden könnte.

Behälter
Es sind nur die offiziellen Behälter zugelassen. Diese werden von der Landi Ganterschwil-Lütisburg in folgenden Grössen verkauft:
40 lt., 80 lt., 120 lt., 140 lt., 240 lt.
Äste und Sträucher können aber auch in Bündeln mitgegeben werden.

Gebühren
Für 2008 gelten folgende Preise für die Jahresvignette (Preise für Halbjahresmarken; vergeben ab 1. Juli 2008):

  • 40 lt.-Behälter: Fr. 50.00 (30.00)/Einzelleerung Fr. 3.00

  • 80 It.-Behälter: Fr. 100.00 (60.00)/Einzelleerung Fr. 6.00
  • 120 It.-Behälter: Fr. 150.00 (90.00)/Einzelleerung Fr. 9.00
  • 140 lt.-Behälter: Fr. 180.00 (110.00)/Einzelleerung Fr. 10.00
  • 240 lt.-Behälter: Fr. 300.00 (180.00)/Einzelleerung Fr. 16,00
  • Bündel: Fr. 9.00 (Länge max. 1.50 cm, und max. 20 kg

    Für Einzelleerungen und Bündel sind Marken erhältlich. Es können z.B. auch zwei 40-lt.-Behälter angeschafft werden: für einen Behälter wird eine Jahresvignette gelöst und der zweite Behälter wird bei Bedarf mittels Einzelvignetten entleert.
    Vignetten und Marken können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

    Die Bioabfuhr-Gebühren sind günstiger als jene der Kehrichtabfuhr! Halbjahresmarken werden ab 1. Juli  verkauft.

    Sammelpunkte
    Die Behälter und Bündel sind auf Dienstagnachmittag hin an folgenden Sammelpunkten bereitzustellen:
     
    • Toggenburgerstrasse 27 (Haus Brühwiler), westl. Teil neben Zufahrtssträsschen
    • Klinik Sonnenhof
    • Dorfkreuzung, neben Dorfbrunnen
    • Gemeindehaus, bei Einfahrt in Neckertalstrasse
    • Neckertalstrasse, bei Parkplatz kath. Kirche
    • Bräker-Strasse, bei Einfahrt in Neckertalstrasse
    • Buechstrasse, vorne bei Einmündung in Neckertalstrasse
    • Buechstrasse, hinten bei Abzweigung Richtung Osten
    • Florastrasse, bei Wendeplatz
    • Mitteldorfstrasse, bei Einfahrt Ulrichenwiese
    • bei Rest. Kreuz neben Aewilerstrasse
    • Oberdorfstrasse 2, bei Platz Abzweigung Richtung Aewil
    • Wiesenstrasse, bei Einmündung in Letzistrasse
    • Wenzelstrasse, bei Einmündung in Oberdorfstrasse
    • Thuraustrasse, bei Einmündung in Letzistrasse

    Empfehlungen für Behälter-Grössen
    - Einzelhaushalt ohne Garten und Kleintiere, bis 4 Personen: 40 lt.
    - Einzelhaushalt mit kleinem Garten oder Kleintieren: 80 lt.
    - Einfamilienhaus mit Garten: 120 lt.
    - Mehrfamilienhaus bis 6 Wohnungen oder EFH mit grossem Garten: 240 lt.

    Was geschieht mit dem Kompost?
    Er wird in der KOMPO-GAS-Anlage Niederuzwil dem Gärreaktor zugeführt. Mikrooganismen wandeln die vorhandene organische Substanz in Kompost und Biogas um. Pro Tonne Biomüll werden 130 m3 Biogas gewonnen; dies entspricht ca. 70 lt. Benzin. Das Gas wird als Treibstoff für Fahrzeuge oder für Blockheizkraftwerke zur Stromerzeugung verwendet. Der hochwertige und hygienische Kompost wird bei Privaten, in der Landwirtschaft und im Gartenbau als natürlicher Dünger eingesetzt.

    Häckseldienst
    Der Häckseldienst muss künftig direkt beim Privatanbieter Kurt Züblin, (Tel. 071 983 17 75), angefordert werden.

    Für allfällige Fragen oder Auskünfte steht Ihnen das Gemeindamt, Tel. 071 983 27 11, zur Verfügung.

    Entschliessen Sie sich zum Mitmachen!

    Gemeinderat Ganterschwil
     

  •   gemeinde@ganterschwil.ch

    21.12.2007


     

    Ausfall-Daten BIO-Abfuhr

    Die Bio-Abfuhr wird im Winter nur alle zwei Wochen durchgeführt. An den folgenden Mittwochen finden KEINE Leerungen statt

    • 11.01.2012

    • 25.01.2012

    • 08.02.2012

    • 22.02.2012

    • 07.03.2012

    • 21.03.2012

    • 12.12.2012

    • 26.12.2012

    Die am Bundesfeiertag vom 1.8.12 ausfallende Bio-Abfuhr-Tour wird nachgeholt am Freitag, 3.8.2012.
     

    Entfernen Sie bitte zu Beginn des neuen Jahres die alte Marke.  Dies erleichtert dem Abfuhrpersonal die schnelle Erkennung der aktuell gültigen Marke.
     

      gemeinde@ganterschwil.ch

    23.02.2011


     

    Steuerfüsse 2011 in Ganterschwil

    Die verschiedenen Konfessionsgruppen entrichten folgende Steuern für den Staat u. die Gemeinden:

    • Katholiken: 261 %
    • Evangelische: 265 %
    • Christkatholiken: 261 %
    • ohne Kirchensteuer: 237 %
      gemeinde@ganterschwil.ch

    15.12.2009


     

    ZAB: Öffnungszeiten KVA

    Normale Öffnungszeiten für Direktanlieferung zur KVA und zum Sortierwerk Bazenheid:

    • Montag bis Freitag: 07.30 bis 11.30 Uhr; 13.30 bis 17.00 Uhr
    • Jeden  Samstag: 08.00 bis 11.00 Uhr

    Achtung!
    Mindestpreis pro Anlieferung Fr. 16.00
    info@zab.ch 

    Hier die ZAB-Abfallagenda:

    pdf/ganterschwil11page.pdf


     

      www.zab.ch

    19.01.2009


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    9608 Ganterschwil
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