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Herzlich Willkommen in Ganterschwil! |
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Gemeindevereinigung Bütschwil-Ganterschwil
Neue
Gemeindeordnung geht in die Vernehmlassung
Am 27. November
2011 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Politischen
Gemeinden Bütschwil und Ganterschwil und der Primarschulgemeinden
dem Vereinigungsbeschluss sowie den Inkorporationsvereinbarungen
zugestimmt. Gestützt auf den Vereinigungsbeschluss werden die beiden
Politischen Gemeinden definitiv per 1. Januar 2013 zur Politischen
Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil vereinigt. Zur Leitung des
Vereinigungsverfahrens wurde ein Konstituierungsrat, bestehend aus
je drei Vertretern der beiden Politischen Gemeinden sowie drei
Schulvertretern mit beratender Stimme, eingesetzt.
Eine der
wichtigsten Aufgaben des Konstituierungsrates im Hinblick auf die
Gemeindevereinigung ist die Erarbeitung der Gemeindeordnung der
vereinigten Gemeinde. Der Konstituierungsrat hat den Entwurf der
neuen Gemeindeordnung erarbeitet und unterbreitet diesen nun den
politischen Parteien, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern sowie
weiteren interessierten Körperschaften zur Vernehmlassung. Der
Entwurf der Gemeindeordnung kann auf den Gemeindeverwaltungen
eingesehen werden und steht auf den Internetseiten www.buetschwil.ch
und www.ganterschwil.ch zum Download zur Verfügung. Die
Vernehmlassungsfrist läuft bis 29. Februar 2012. Eingaben sind an
den Konstituierungsrat Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606
Bütschwil oder peter.minikus@buetschwil.ch zu richten.
Grundlagen der
Gemeindeordnung
Die Gemeindeordnung
regelt die Organisation, die Zuständigkeiten und die politischen
Rechte der vereinigten Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil. Die
Grundlage für den Aufbau der Gemeindeordnung bildet das kantonale
Gemeindegesetz. Bei der Erarbeitung der neuen Gemeindeordnung
stützte sich der Konstituierungsrat im Wesentlichen auf die
Muster-Gemeindeordnung des Amtes für Gemeinden.
Organe der
Gemeinde
Die Politische
Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil organisiert sich als Gemeinde mit
Bürgerversammlung. Ihre Organe sind die Bürgerschaft, der
Gemeinderat, die Einbürgerungsräte und die
Geschäftsprüfungskommission. Der Gemeinderat besteht aus dem
Gemeindepräsidenten, dem Schulratspräsidenten sowie fünf weiteren
Mitgliedern. Insgesamt besteht der Gemeinderat also aus sieben
Personen. Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus fünf
Mitgliedern. Der Schulrat besteht aus dem Primarschulratspräsidenten
sowie sechs weiteren Mitgliedern.
Bürgerversammlung
Gemäss
Gemeindegesetz kann die Gemeindeordnung vorsehen, dass jährlich zwei
Bürgerversammlungen durchzuführen sind. An der Budgetversammlung ist
bis 10. Dezember über den Voranschlag und den Steuerfuss zu
beschliessen. An der Rechnungsversammlung im Frühjahr wäre über die
Jahresrechnung zu beschliessen. Der Konstituierungsrat hat die
Einführung der Budgetversammlung beraten und sich gegen deren
Einführung entschieden. Bei der Durchführung einer Budgetversammlung
kann zwar mit den beschlossenen Investitionen früher begonnen
werden, dafür hat sie aber die Nachteile, dass sie zu höheren Kosten
führt und die Budgetgenauigkeit niedriger ist. Zudem bestehen
Bedenken, dass die bereits tiefe Beteiligung an der
Bürgerversammlung bei zwei Versammlungen pro Jahr sinken könnte.
Neue politische
Rechte
Mit der
Inkraftsetzung des neuen Gemeindegesetzes per 1. Januar 2010 wurden
drei neue politische Rechte eingeführt. Dabei handelt es sich um den
Eventualantrag, den Volksvorschlag und die Volksmotion. Alle drei
neuen Rechte sind in der neuen Gemeindeordnung enthalten, um den
Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern alle möglichen politischen Rechte
zu gewähren.
Eventualantrag
Der Eventualantrag
sieht vor, dass bei Zustandekommen eines Referendums die
Stimmberechtigten gleichzeitig mit der Vorlage auch über den
Eventualantrag abstimmen. Kommt kein Referendum zustande, so
entfällt auch der Eventualantrag. Beim Eventualantrag handelt es
sich also um ein Instrument, welches dem Gegenvorschlag zu einer
Initiative auf kantonaler Ebene entspricht. Der Eventualantrag wird
vom Gemeinderat zusammen mit dem Erlass des Hauptantrages gestellt.
Beide Anträge werden dem Referendum unterstellt.
Volksvorschlag
Der Volksvorschlag
sieht vor, dass 1/10 der Stimmberechtigten innert 40 Tagen seit der
Veröffentlichung einer Referendumsvorlage einen Volksvorschlag
einreichen können, wenn der Gemeinderat keinen Eventualantrag
gestellt hat. Dieses Instrument soll dazu beitragen, dass Vorlagen
nicht wegen einzelner umstrittener Fragen scheitern. Die
Stimmberechtigen haben die Möglichkeit, einen Gegenvorschlag zu
formulieren, in welchem einzelne Bestimmungen geändert oder
gestrichen werden. Kommt das Referendum zustande, sind den
Stimmberechtigten Vorlage und Volksvorschlag gleichzeitig zu
unterbreiten.
Volksmotion
Mit der Volksmotion kann 1/10 der
Stimmberechtigten verlangen, dass der Gemeinderat eine Vorlage über
einen Gegenstand ausarbeitet, der in die Zuständigkeit der
Bürgerschaft fällt. Der Gemeinderat beantragt der Bürgerschaft
Gutheissung, Gutheissung mit geändertem Wortlaut oder Nichteintreten
auf die Volksmotion. Wird die Motion gutgeheissen, arbeitet der
Gemeinderat die Vorlage aus.
Neue Regelungen
zur Primarschule
Mit der
Inkorporation der Primarschulgemeinden in die Politische Gemeinde
Bütschwil-Ganterschwil sind neu auch Bestimmungen zur Schule in die
Gemeindeordnung aufzunehmen. Die Führung der Schule obliegt dem
Primarschulrat. Insbesondere die personellen Entscheidungen, die
Finanzentscheide im Rahmen des Voranschlages, die Vertretung der
Schule nach aussen und die Information der Öffentlichkeit obliegen
nach wie vor dem Schulrat. Bezüglich Schulordnung und Voranschlag
verfügt der Primarschulrat über das Vorschlagsrecht an den
Gemeinderat.
Finanzbefugnisse
Die
Finanzbefugnisse des Gemeinderates, des Schulrates und der
Bürgerschaft sind im Anhang Finanzbefugnisse geregelt. Dabei wird
zwischen neuen Ausgaben, unvorhersehbaren neuen Ausgaben,
Nachtragskrediten, dringlichen oder gebundenen Ausgaben sowie
Grundstückgeschäften unterschieden. Die Finanzbefugnisse wurden
ausgehend von den bisherigen Kompetenzregelungen an die neue
Gemeindegrösse angepasst.
Konstituierungsrat
Bütschwil-Ganterschwil
pdf/Gemeindeordnung2012.pdf
pdf/GemeindeordnungAnhangFinanzbefugnisse2012.pdf
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www.ganterschwil.ch |
01.02.2012 |
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Referendumsvorlage
(gemäss Art. 23 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2)
sowie Ziff. 8 des Vereinigungsbeschlusses zwischen den
Politischen Gemeinden Bütschwil und Ganterschwil)
Gegenstand:
-
Inkorporationsvereinbarung zwischen der Primarschulgemeinde
Bütschwil und der Politischen Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil
-
Inkorporationsvereinbarung zwischen der Primarschulgemeinde
Ganterschwil und der Politischen Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil
Referendumsfrist :
Mittwoch, 18. Januar bis Donnerstag, 16. Februar 2012
Öffentliche Auflage:
Gemeindehaus Bütschwil, Erdgeschoss
Gemeindehaus Ganterschwil, Büro 2
Quorum für das Zustandekommen eines
Referendumsbegehrens: 304 gültige
Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der
Referendumsfrist dem Konstituierungsrat Bütschwil-Ganterschwil,
Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, einzureichen.
Konstituierungsrat Bütschwil-Ganterschwil
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www.ganterschwil.ch |
11.01.2012 |
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Nachdem
unsere Schule die Papiersammlung nicht mehr durchführt, werden
jährlich vier Sammlungen direkt vom
ZAB durchgeführt. Die Daten sind im Abfallkalender enthalten:
Montag, 5. März / Montag, 11. Juni / Montag,
10. September / Montag, 10. Dezember.
Der ZAB wird im Dorf das Altpapier an jenen Sammelstellen abholen,
wo jeweils auch die Kompostkübel abgestellt
werden. Ausserhalb des Dorfes entsprechen die Sammelpunkte jener
der Metallabfuhr: Ibach
(Platz ehem. Käserei), Aewil oberhalb Berghof, Oetschwil-Zentrum.
·
Papier und Karton müssen unverschmutzt und frei von
Fremdstoffen sein
·
Schachteln zerlegen und mit anderem Karton extra
bündeln
·
Bündel fest verschnürt bereitstellen (Klebstreifen
sind nicht zulässig)
Folgendes Papier eignet sich
für die Sammlung: Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren,
Telefonbücher, Briefpapier,
Bücher ohne Rücken und Deckel, Computerpapier, Couverts,
Drucksachen, Fax – Papier, Prospekte/Kataloge
ohne Kunststoffhülle.
Folgende Karton-Arten eignen sich:
Schachteln aus Wellpappe und Karton unbeschichtet, Früchte- und
Gemüse-
kartons, Eierkartons.
Papier
und Karton sind getrennt gebündelt am Morgen bereitzustellen.
Der Gemeinderat
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www.ganterschwil.ch |
12.01.2012 |
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Am 27. November
haben die Stimmberechtigten in einer historischen Abstimmung die
Vereinigung der beiden Gemeinden von Bütschwil und Ganterschwil zu
Bütschwil-Ganterschwil angenommen. In Ganterschwil stimmten 280
Personen dafür
und 234 Personen dagegen. In Bütschwil war das Ergebnis eindeutiger:
851 Ja zu 187 Nein.
Auch die
Inkorporation der Primarschulgemeinden in die Einheitsgemeinde
Bütschwil-Ganterschwil wurde genehmigt; in Ganterschwil mit 274 Ja
zu 214 Nein.
Nun wissen die Behörden definitiv, dass sie die Vereinigung auf den
1.1.2013 vorbereiten können. Im nächsten Jahr wird
die Gemeindeordnung beschlossen, das Budget 2013 verabschiedet. Im
Herbst erfolgt dann die Wahl der Behörden.
Der Gemeinderat und der Primarschulrat dankt allen, die sich an der
Abstimmung beteiligt haben. Bestimmt werden auch die Skeptiker in
ein paar Jahren sehen, dass die Vereinigung grosse Vorteile gebracht
hat.
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www.ganterschwil.ch |
27.11.2011 |
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Die
Lenkungsgruppe für die Gemeindefusion von Bütschwil und Ganterschwil hat
sich gestützt auf die Konsultativabstimmung dafür ausgesprochen, dass
die vereinigte Gemeinde den Namen Bütschwil-
Ganterschwil tragen soll. Beim Wappen hat sie sich für ein
„Brückenwappen“ mit den Farben rot, grün und
silber entschieden. Name und Wappen werden nun in den
Vereinigungsbeschluss aufgenommen.
Bis zum 31.
März 2011 konnte die Bevölkerung von Bütschwil und Ganterschwil zum
neuen Gemeindenamen und Gemeindewappen Vorschläge einreichen. Die
Bevölkerung hat davon rege Gebrauch gemacht. Insgesamt wurden über 100
verschiedene Namen vorgeschlagen und zum Gemeindewappen wurden sogar
rund 150 Vorschläge eingereicht.
Eindeutiges
Ergebnis
In einem ersten Schritt wurde geprüft, welche Namen
überhaupt zulässig sind, denn zu einem neuen Gemeindenamen
wird die Zustimmung des Bundes und des Kantons benötigt. Die Vorprüfung
beim Bundesamt für Landestopo-
graphie swisstopo und beim Kantonalen Amt für Gemeinden hat ergeben,
dass Phantasienamen und Namen, welche
weit über das neue Gemeindegebiet hinaus gehende Territorien
bezeichnen, nicht zulässig sind. So wurde in der
Vorprüfung unter anderem der Name Unteres Toggenburg und Untertoggenburg
als nicht zulässig erachtet. Der Name
einer Gemeinde muss im ganzen Gebiet der Schweiz eindeutig sein. Alle
eingegangenen Vorschläge wurden am Bürgerforum vom 16. Juni 2011
veröffentlicht. Aus den verbleibenden Namen unterbreitete die
Lenkungsgruppe in
einer Konsultativabstimmung den Stimmberechtigten von Bütschwil und
Ganterschwil die Namen, Bütschwil,
Bütschwil-Ganterschwil, Ganterschwil, Geissberg und Thurbrugg.
Die Bevölkerungsbefragung mit einer hohen Stimmbeteiligung von rund 45 %
in Bütschwil und 49 % in Ganterschwil
ergab ein klares Ergebnis. Von den insgesamt 1‘430 Stimmenden sprachen
sich 59,7 % für den Namen
Bütschwil-Ganterschwil, 21 % für Bütschwil, 13 % für Thurbrugg, 4 % für
Ganterschwil und
2,3 % für Geissberg aus. Die Lenkungsgruppe entschied,
Bütschwil-Ganterschwil als neuen Gemeindenamen in den Vereinigungsbe-
schluss aufzunehmen.
Ungeachtet
vom Namen der neuen Politischen Gemeinde behalten die Dörfer ihre
bisherigen Namen. Dies kommt auch bei den jeweiligen Ortstafeln zum
Ausdruck. Gleich verhält es sich auch beim Wappen. Die Dörfer werden
also ihre
bisherigen Namen, Wappen und auch ihre Postleitzahlen weiterhin
behalten.
Rot-grün-weisse Thurbrücke
Für die Beurteilung der Wappenvorschläge wurde ein
Heraldiker beigezogen, welcher die eingereichten Vorschläge prüfte und
einige heraldisch korrekte Vorschläge zum neuen Wappen ausarbeitete.
Auch die eingereichten Wappenvorschläge
wurden am Bürgerforum veröffentlicht. Die Lenkungsgruppe traf eine
Vorselektion und unterbreitete den Stimmbe-
rechtigten vier Wappen-Entwürfe, wobei von jedem zwei Varianten
ausgearbeitet wurden: Thurbrücke im Locher-
moos, Wellen-Fluss mit zwei Sternen, schreitender Fischreiher und die
Dogge der Grafen von Toggenburg. Das Ergebnis
der Konsultativabstimmung ist auch hier klar ausgefallen: 40,4 %
entschieden sich für die Thurbrücke, davon rund
32 % für die Farbvariante rot/grün/weiss. 32,4 % entschieden sich für
den Fluss mit Sternen, 16,2 % für die Dogge und
11 % für den Fischreiher. Aufgrund des Umfrageergebnisses hat sich die
Lenkungsgruppe für das „Brücken-
wappen“ entschieden, wobei der Heraldiker die Gestaltung des Wappens
nochmals optimiert hat. Das gewählte
Wappen bringt als verbindendes Element eine starke Symbolik zum
Ausdruck. So kann die Brücke sowohl
materiell verstanden werden als Abbild der Lochermoosbrücke als auch
ideell in dem Sinne, dass mit der Vereinigung
eine neue Brücke gebaut wird.
Gemeinde- und Primarschulräte von Bütschwil
und Ganterschwil

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www.ganterschwil.ch |
25.08.2011 |
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www.ganterschwil.ch |
17.01.20111 |
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Es werden Rechnungen für die jährliche Hundetaxe
verschickt. Selbstverständlich steht es den Hundehaltern frei, ihre
Hunde wie in den früheren Jahren an unserem Schalter zu lösen.
Damit wir nicht unnötige Rechnungen versenden müssen,
bitten wir Sie, eventuelle Abgänge innert 14 Tagen zu melden.
Hundehalter, die neu einen Hund besitzen oder im Jahre
2010 in Ganterschwil zugezogen sind, ihren Hund aber noch in
einer anderen Gemeinde gelöst hatten, haben diesen spätestens im Alter
von fünf Monaten unter Vorlage des Hundepasses anzumelden.
Mit der neuen Tierschutzgesetzgebung müssen Hundehaltende
eine Ausbildung besuchen. Darin lernen sie die
Grundzüge der Hundehaltung kennen. Seit September 2008 müssen
Neuhundehaltende einen Theorie- und einen Praxis-
kurs besuchen. Zudem müssen alle mit einem neuen Hund einen Praxiskurs
absolvieren. Dabei gilt eine 2-jährige Übergangsfrist. Konkret bedeutet
dies: Bei Ablauf der Übergangsfrist im September müssen alle
Neuhundehaltende, die
seit dem 1. September 2008 einen Hund gekauft haben, mindestens einen
Theoriekurs vorweisen können. Zudem müssen alle, die zwischen dem 1.
September 2008 und dem 31. August 2009 einen Hund erworben haben, einen
Praxiskurs be-
sucht haben –dies sind rund 40.000! Ab September können die kantonalen
Vollzugsbehörden einen Kursnachweis
verlangen und säumige Hundehaltende büssen.
Seit
Sommer 2009 werden in allen Regionen Kurse angeboten. Mittlerweile sind
über 1100 Hundetrainerinnen und –trainer ausgebildet und berechtigt, die
obligatorischen Kurse zu erteilen. Hundehaltende, die der Kurspflicht
unterstehen,
müssen sich nun dringend dafür anmelden. Gehen Sie auf
www.tiererichtighalten.ch
> „HundetrainerInnen
in Ihrer Region“.
Umfassende
Informationen zu den obligatorischen Hundeausbildungen
(Sachkundenachweis) finden Sie unter
www.tiererichtighalten.ch
> Hunde >
Mensch und Hund > HundehalterInnen und Hunde ausbilden.
Kontakt/Rückfragen: Marcel Falk, Kommunikation, Bundesamt für
Veterinärwesen, 031 323 84 96
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www.ganterschwil.ch |
23.03.20111 |
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Homepage der
Feuerwehr Bütschwil-Ganterschwil
Unter
gelangen
Sie automatisch zur Homepage unserer Feuerwehr Bütschwil-Ganterschwil.
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www.ganterschwil.ch |
22.03.2010 |
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Gemeindevereinigung zwischen Bütschwil und
Ganterschwil
Wichtige Unterlagen:
Gemeindevereinigungsbeschluss und Inkorporationsvereinbarung
pdf/vereinigungsbeschluss.pdf
pdf/inkorporationsvereinbarung.pdf
AbstimmungsBotschaft der Gemeinde- und Primarschulräte von Bütschwil
und Ganterschwil für Schlussabstimmung vom 27.11.2011:
pdf/AbstimmungBotschaft.pdf
Botschaft zur Grundsatzabstimmung:
pdf/botschaft.pdf
Gesamtbericht als
Ergänzung zur Botschaft:
Gesamtbericht
Antworten zu häufigen Fragen:
pdf/Argumentarium.pdf
Am 10. März 2010
fanden in Bütschwil und am 11. März 2010 in Ganterschwil die ersten
öffentlichen Informationsveranstaltungen zum
Gemeindevereinigungsprojekt Bütschwil und Ganterschwil statt. Es
wurde über den aktuellen Projektstand und die Berichte der
Arbeitsgruppen informiert. Die Gemeinde- und Primarschulräte werden
vom KAT Gestaltungs- und Beratungsteam aus Wil begleitet. Der
ausführliche Bericht der Arbeitsgruppen kann online auf
www.buetschwil.ch und
www.ganterschwil.ch bezogen oder auf der
Gemeindeverwaltung, Tel. 071 982 82 22, und der Gemeindeverwaltung
Ganterschwil, Tel. 071 983 27 11, bestellt werden. Auf der Homepage
www.buetschwil.ch wurde ausserdem ein elektronischer Briefkasten
eingerichtet, über welchen Anregungen und Fragen zum
Vereinigungsprojekt eingebracht werden können.
Fragen zum Vereinigungsprojekt
können Sie auch einreichen unter:
info@ganterschwil.ch
Berichte der Arbeitsgruppen:
pdf\fusionbuga.pdf
Newsletter, der am 14. Juni 2010 in alle
Haushaltungen verteilt wurde:
pdf/Newsletter.pdf

Information
Die
öffentliche Diskussion zur Gemeindevereinigung wurde bereits vor einiger
Zeit lanciert und mit den öffentlichen Informationsveranstaltungen vom
vergangenen März 2010 ist auch die breite Bevölkerung in die
Meinungsbildung mit einbezogen worden.
Die
Bevölkerung von Bütschwil und Ganterschwil wurde zudem anfangs Juni mit
einem Newsletter über den Stand des Vereinigungsprojektes eingehend
informiert. Für Fragen und Anregungen wurde auf der Homepage der
Gemeinde Bütschwil ein elektronischer Briefkasten eingerichtet. Ebenso
können via E-Mail oder in Briefform bei der Gemeinde Ganterschwil
und Bütschwil Fragen und Anregungen eingereicht werden.
Am
3. Juni 2010 haben das Kernteam und die Lenkungsgruppe den Entwurf zum
Gesamtbericht zur Grundsatzabstim-
mung verabschiedet und sämtlichen Interessengruppen der beiden
Politischen Gemeinden zur Vernehmlassung zuge-
stellt. Unter anderen wurden auch sämtliche Dorfvereine zur
Stellungnahme aufgerufen. .
Zielsetzung
Hauptzielsetzung des Vereinigungsprojektes ist die Verbesserung der
wirtschaftlichen, finanziellen und administrativen Situation. Daneben
sollen weitere Zielsetzungen erreicht werden, wie Zusammenführung der
Politischen Gemeinden und Primarschulgemeinden Bütschwil und
Ganterschwil zu einer Einheitsgemeinde, Vereinfachung von Strukturen
durch die Bildung einer Einheitsgemeinde, Abbau von Schnittstellen
zwischen den bisherigen Körperschaften, Nutzung von Synergien und
Möglichkeiten der Professionalisierung auf der Verwaltung. Wichtig ist:
Es soll sich um eine Vereinigung von gleichwertigen Partnern handeln.
Sämtliche bisherigen Arbeiten und Unterlagen zeigen klar die Vorteile
einer Vereinigung auf.
Weiteres Vorgehen
Am
Donnerstag, 9. September 2010, fand eine gut besuchte gemeinsame
öffentliche Informations-Veranstaltung in der Sporthalle an der
Sonnenhofstrasse in Ganterschwil statt.
In der
offenen und fairen Diskussion konnten zahlreiche Fragen geklärt werden.
Der Steuerfuss wird nach der Vereinigung bestimmt tiefer sein als bei
einem Verzicht auf den Zusammenschluss der vier Gemeinden. Insbesondere
für die Primarschulgemeinden werden hohe Entschuldungsbeiträge erwartet.
Bei einer Vereinigung werden die Verwaltungs-
kosten je Einwohner in Ganterschwil gesenkt werden können. Der
Netto-Aufwand 2009 für die Behörden und die Verwaltung zeigt klar, dass
die Kosten je Kopf in einer grösseren Gemeinde tiefer sind: Bütschwil
Fr. 217.83, Kirchberg
Fr. 274.48, Ganterschwil Fr. 389.81, Lütisburg Fr. 450.19.
Eine Schliessung von Schulen ist nicht zu befürchten. Ganterschwil und
Bütschwil müssen sich an den Umfahrungs-
kosten in Bütschwil nicht beteiligen. Einzig der Aufwand für
flankierende Massnahmen geht nach Abzug des Kantonsbeitrages zulasten
der polit. Gemeinde. Diese Massnahmen werden aber erst ca. ab dem Jahre
2019 anfallen
und können jetzt kostenmässig nicht beziffert werden. Es steht noch gar
nicht fest, was alles realisiert wurde. Kirchberg hatte für die
flankierenden Massnahmen der Umfahrung Bazenheid 1,8 Mio Franken
aufzuwenden.
Von Eile kann hier nicht gesprochen werden, nachdem die ersten
Abklärungen schon bald 10 Jahre zurückliegen. Es ist sinnvoll, eine
Gemeindevereinigung auf den Beginn einer neuen Amtsperiode hin
festzulegen. Zudem besteht in diesem
Fall der Vorteil, dass sich der Gemeindepräsident von Ganterschwil
altershalber einer Wahl nicht mehr stellt. Jetzt ha
der Kanton noch Fördergelder in der Reserve. Es wurde auch aufgezeigt,
wie schwierig es heute ist, Personen für die Aemter zu finden. Die
Buchhaltung der Primarschulgemeinde wird von der Schulbuchhalterin aus
Bütschwil geführt. Die Primarschulgemeinde Ganterschwil hätte keinen
Präsidenten gefunden, wenn sich nicht im letzten Moment Felix Hess
freiwillig zur Verfügung gestellt hätte. Die Evang. Kirchgemeinde
Ganterschwil konnte keinen Präsidenten mehr wählen. Jetzt hat die
Kirchgemeinde Gespräche mit Bütschwil-Mosnang über eine mögliche
Vereinigung aufgenommen;
Lütisburg macht hier nicht mit.
Die Dorfkorporation
prüft eine Vereinigung mit der rwt Kirchberg.
Die
Grundsatzabstimmung
fand am 26. September 2010 statt.
Die Polit.
Gemeinde hat mit 254 Ja zu 191 Nein oder einem Ja-Anteil von 57 % dem
Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Vereinigungsverfahrens mit der
Gemeinde
Bütschwil zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 53 %. Die
Primarschulgemeinde hat der Einleitung des Inkorporationsverfahrens mit
241 : 168 oder einem Ja-Anteil von 59 % zugestimmt.
In Bütschwil stimmte die Polit. Gemeinde bei
einer Stimmbeteiligung von nur 33 % mit einem Ja-Anteil von 79 % und die
Primarschulgemeinde mit einem Ja-Anteil von 77 % zu.
Diese Abstimmung
ist ein Auftrag an die Gemeinde- und Primarschulräte von Bütschwil und
Ganterschwil, den Vereinigungsbeschluss bzw. die
Inkorporationsvereinbarung vorzubereiten.
Diese bilden die Grundlage für die zweite definitive Abstimmung, welche
am 27. November 2011 stattfindet.
Die Gemeindevereinigung
Bütschwil-Ganterschwil geht in die zweite Phase
Nach dem Ja an der
Grundsatzabstimmung ist der Weg frei für die zweite Phase des
Vereinigungsprojektes. Diese
Phase beinhaltet die Ausarbeitung des Vereinigungsbeschlusses durch
die Gemeinderäte und die Ausarbeitung
des Inkorporationsverfahrens durch die Primarschulräte.
Das Kernteam hatte
die Grobplanung festgelegt und folgende Teilprojekte gebildet:
·
Präsidiales und Finanzen
·
Verwaltung, Personelles und Informatik
·
Bildung Einheitsgemeinde
·
Bau, Umwelt, Verkehr, Versorgung und Sicherheit
·
Soziales, Jugend, Alter und Vereine
Ende November 10
haben die Teilprojektverantwortlichen mit ihren Projektgruppen die
Arbeit aufgenommen und
die verschiedenen Analysefelder behandelt. Ziel ist es, den
Stimmbürgerschaften von Bütschwil und Ganterschwil
am 27.11. 2011 die Vereinigungs- und Inkorporationsbeschlüsse zum
Entscheid vorzulegen. Um auf diesem gemeinsamen Weg das Ziel zu
erreichen, ist die Mitwirkung der Bevölkerung wichtig. Sie soll
mitdenken und mitreden und so
ihre Anliegen in den Vereinigungsprozess einbringen. Eine zentrale
Plattform der Mitwirkung bilden dabei
die Projektorgane. Mit einem Forum als Informations- und
Meinungsaustauschgremium werden die Bevölkerung
von Ganterschwil und Bütschwil sowie alle Interessengruppen
aufgerufen, aktiv am Vereinigungsprozess teilzunehmen
und die Anliegen direkt einzubringen.
Bürgerforum
Das erste Forum fand am Donnerstag, 13. Januar 2011, 20.00 Uhr in
Bütschwil, Turnhalle des Primarschulhauses, statt.
Über folgende Themen wurde anhand der Analyseblätter diskutiert:
pdf/Analyseblatt ARA.pdf
pdf/Analyseblatt
Arbeitsvertraege.pdf
pdf/Analyseblatt Behoerdenorganisation.pdf
pdf/Analyseblatt
Gemeindebibliothek.pdf
pdf/Analyseblatt
Hauswarte.pdf
pdf/Analyseblatt
Jagdwesen.pdf
pdf/Analyseblatt
Kommunikation.pdf
pdf/Analyseblatt Konstituierungsrat1.pdf
pdf/Analyseblatt
Lehrpersonen.pdf
pdf/Analyseblatt Namen.pdf
pdf/Analyseblatt Organisation Werkhoefe.pdf
pdf/Analyseblatt
Personalreglemente.pdf
pdf/Analyseblatt
Schueler.pdf
pdf/Analyseblatt
Schulleitung.pdf
pdf/Analyseblatt
Schulorganisation.pdf
pdf/Analyseblatt
Schulstandorte.pdf
pdf/Analyseblatt
Schulverwaltung.pdf
pdf/Analyseblatt
Standorte der Verwaltung.pdf
pdf/Analyseblatt
Vereinstaetigkeit.pdf
pdf/Analyseblatt Vertraege, Reglemente.pdf
pdf/Analyseblatt Verwaltungsorganisation.pdf
pdf/Analyseblatt Wappen.pdf
pdf/Analyseblatt Zustand oeffentliche Liegenschaften.pdf
pdf/Analyseblatt
Zustand Strassen.pdf
pdf/Analysegblatt
Vormundschaft.pdf
Anlässlich der Präsentation wurden folgende Anliegen aus der
Bevölkerung schriftlich festgehalten:
pdf/buergerforumteilprojeins.pdf
pdf/buergerforumteilprojzwei.pdf
pdf/buergerforumteilprojvier.pdf
pdf/buergerforumteilproj
fuenf.pdf
Bedeutung der
Symbole auf den Listen über die Auswertungen am Bürgerforum:
Herz
Dies ist mir wichtig. Es muss auch nach einer Vereinigung bestehen
bleiben.
Wolke
Welche Ideen und Visionen sind in der "neuen Gemeinde" zu
berücksichtigen?
Ausrufezeichen
Dies ist bei den soeben vorgestellten Teilprojektinhalten nicht oder zu
wenig berücksichtigt worden.
Während der regen Diskussionen
innerhalb der «Wandel-Information»,
an der sowohl der Ist-Zustand als auch der mögliche Soll-Zustand
der fünf Teilprojekte abgelesen werden konnte, wurden von den
Teilnehmenden interessante Wünsche
und Anliegen formuliert.
Konstituierungsrat
Guido Kriech vom KAT-Team Wil
informierte über die
wichtigsten Artikel des
Vereinigungsbeschlusses zur
Bildung der neuen Gemeinde, die ihren Namen aufgrund eines
Wettbewerbes erhalten soll, an dem
sich die Bürgerschaft
beteiligen kann. Bei Annahme
des Vereinigungsbeschlusses und der
Inkorporationsvereinbarung durch die
Stimmberechtigten kommt zuerst der Konstituierungsrat zum Tragen,
der sich aus Mitgliedern der Räte der
beteiligten Gemeinden
zusammensetzt. Er legt der
Bürgerschaft die Gemeindeordnung und den Voranschlag
für das
erste Rechnungsjahr vor und führt
die Wahl des Gemeinderates und der Geschäftsprüfungskommission
der neuen Politischen Gemeinde
durch. Nach erfolgter Wahl tritt an Stelle des Konstituierungsrates der neue Gemeinderat.
Inkorporationsvereinbarung
Im Rahmen der Inkorporationsvereinbarung
werden die Primarschulgemeinden
Bütschwil und Ganterschwil
mit Wirkung ab 1.1.2013
aufgehoben und zur Bildung einer Einheitsgemeinde in die neue
Politische Ge-
meinde inkorporiert. Diese ist
Rechtsnachfolgerin der
aufgehobenen Schulgemeinden; sie
übernimmt alle
Aufgaben, Rechte und
Pflichten, alle Aktiven und Passiven sowie
das Archiv der Schulgemeinden.
Ebenso gehen im Zeitpunkt der Inkorporation Grundstücke,
beschränkte dingliche Rechte sowie
vor und ange-
merkte Rechtsverhältnisse auf die neue
Politische Gemeinde über.
Rechtsgültig wird die Inkorporationsvereinbarung,
die in beiden Gemeinden dem fakultativen
Referendum untersteht, mit der Genehmigung durch das De-
partement des Innern und das
Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen.
Weiteres Vorgehen
Der Zeitplan für das weitere Vorgehen im laufenden Jahr lautet:
-
März 2011: Vereinigungsbeschluss
(VB) und Inkorporationsvereinbarung
(IKV)vorbereitet
Gesuch um Förderbeiträge
gemäss Gemeindevereinigungsgesetz eingereicht
-
16. Juni: Zweites Bürgerforum in Ganterschwil
- Juli/August: Vorbereitung Abstimmungen
über Vereinigungsbeschluss und Inkorporations-
vereinbarung
- 2. November 2011: Drittes Bürgerforum
in Bütschwil
-
27. November: Abstimmungen
über Vereinigungsbeschluss und
Inkorporationsvereinbarung.
Danach
Bildung von Konstituierungsrat,
Erstellen der neuen Gemeindeordnung, Vorbereitung der Wahlen
2012.
Start der neuen Politischen
Gemeinde am 1. Januar 2013.
Der Schulrat soll nicht
vom Gemeinderat bestimmt, sondern vom Volk gewählt werden. In
Ganterschwil wird im Gemeindehaus eine
Anlaufstelle
für die Bürgerschaft bestehen.
Im Rahmen des
Gemeindevereinigungsprojektes Bütschwil-Ganterschwil wurde ein neuer
Name und ein neues Wappen für die vereinigte Gemeinde gesucht.
Der Name soll zukunftsträchtig und das Wappen ein Symbol lokaler
Identität sein.
Eingegangene
Vorschläge
Bis zum 31. März
2011 konnte die Bevölkerung Vorschläge zum neuen Gemeindenamen und
-wappen
dem Projektsekretariat einreichen. Die Bevölkerung hat von diesem
Vorschlagsrecht rege Gebrauch gemacht. Insge-
samt wurden knapp über 100 verschiedene Namen vorgeschlagen. Zum
Gemeindewappen wurden sogar rund
150 Vorschläge eingereicht. Zu dieser grossen Anzahl von
Vorschlägen haben die beiden Primarschulen Ganterschwil
und Dietfurt tatkräftig beigetragen.
Das Kernteam dankt
den vielen kreativen Personen, die einen Vorschlag zum neuen Namen
oder Wappen einge-
reicht haben.
Dörfer behalten ihre
Namen und Wappen
Während der
Einreichefrist wurde immer wieder die Frage aufgeworfen, weshalb
überhaupt ein neuer Name und ein
neues Wappen benötigt werden. Der neue Name und das neue Wappen
werden allein für die neue Gemeinde benötigt.
Die Dörfer werden ihre bisherigen Namen, Wappen und auch ihre
Postleitzahlen weiterhin behalten. Es wird sich
gleich verhalten, wie heute mit dem Dorf Dietfurt, das einen eigenen
Namen und ein eigenes Wappen hat.
Weiteres Vorgehen
In einem ersten
Schritt wurde geprüft, welche Namen überhaupt zulässig sind, denn zu
einem neuen Gemeindenamen
wird die Zustimmung des Bundes und des Kantons benötigt. Für die
Beurteilung der Wappenvorschläge wurde mit
Rolf Kälin aus Einsiedeln ein Heraldiker beigezogen, welcher die
eingereichten Vorschläge prüfte und einige heral-
disch korrekte Vorschläge zum neuen Wappen ausarbeitete. Die
Gemeinde- und Primarschulräte von Bütschwil
und Ganterschwil unterbreiteten Vorschläge zum neuen Namen und
Wappen. Alle eingegangenen Vorschläge wurden
am 2. Bürgerforum vom 16. Juni 2011 veröffentlicht.
Bürgerforum vom
Donnerstag, 16. Juni 2011, 20.00 Uhr, Sporthalle Ganterschwil
Am zweiten
Bürgerforum
wurden der Bevölkerung vorgestellt:
-
Entwürfe des Vereinigungsbeschlusses und der
Inkorporationsvereinbarung
-
Vorschläge zu Gemeinde-Namen
-
Wappenvorschläge und konkrete Entwürfe
Umfrage zu
neuen Gemeindenamen und Gemeindewappen
Grundlage für diese Vorschläge
bildeten die Ideen, welche aus der Bevölkerung bis Ende März
2011 eingereicht wurden. Für ein neues Wappen wurde ein
Heraldiker beigezogen, welcher verschiedene Varianten
ausgearbeitet hat. Bei den Namen wurde eine Prüfung beim
Bundesamt für Landestopographie swisstopo und beim Kantonalen
Amt für Gemeinden durchgeführt.
Die Lenkungsgruppe hat eine
Vorselektion getroffen und unterbreitet den Stimmberechtigten
vier Wappen mit je zwei Farbvarianten sowie fünf Gemeindenamen.
Ende Juni 2011 wurden je eine Abstimmungskarte für den Namen und
das Wappen versandt. Die Stimmberechtigten konnten für je einen
Namen und ein Wappen stimmen, wobei der Name und
das Wappen keinen Bezug zueinander haben müssen. Das Ergebnis
der Umfrage diente der Lenkungsgruppe für den abschliessenden
Entscheid zum Namen und Wappen.
pdf/Stimmzettel Name.pdf
pdf/Stimmzettel Wappen.pdf
Förderbeiträge von 8,36 Mio an Gemeindevereinigung
Die
Regierung des Kantons St. Gallen hat an die Vereinigung der zwei
politischen Gemeinden und der zwei Primarschulgemeinden von
Bütschwil und Ganterschwil Förderbeiträge von insgesamt 8,36 Mio
Franken in Aussicht gestellt. Dem Entscheid zugrund liegt das
Bestreben der vereinigten Gemeinde, mit Hilfe der Förderbeiträge
den
nachhaltig realisierbaren Steuerfuss von 140 Prozent langfristig
sicher zu stellen. Es wird honoriert, dass die beteiligten
Gemeinden bereit sind, einen erheblichen Beitrag an die
Bereinigung der Gemeindestrukturen des Kantons beizutragen und
Synergien im Umfang von rund
711
000 Franken umzusetzen. Wesentlich ist auch die Tatsache, dass
die vereinigte Gemeinde befähigt wird, weiterhin autonom zu
handeln und zu entscheiden.
Den
zwei politischen Gemeinden wird aufgrund ihrer
überdurchschnittlichen Verschuldung ein Entschuldungsbeitrag von
Fr. 5,972 Mio in Aussicht gestellt. Der vereinigten Gemeinde
Bütschwil-Ganterschwil soll an den vereinigungsbedingten
Mehraufwand ein Beitrag von 50 Prozent oder maximal Fr. 505 000
bezahlt werden. Zudem ist ein Startbeitrag von 1,882 Mio
vorgesehen. Dieser ist insbesondere für Steuerfussreduktionen
und für zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen
zu verwenden. Vorbehalten bleibt die Zustimmung des Kantonsrates
und der Bürgerschaften aller vier Gemeinden am 27. November 2011
zum Vereinigungsbeschluss bzw. zur Inkorporationsvereinbarung.
Die
vier Gemeinden wiesen zu Beginn dieses Jahres ein zu tilgendes
Verwaltungsvermögen von 19,796 Mio Franken aus. Dank dem
Entschuldungsbeitrag des Kantons kann diese Belastung um 30,2
Prozent reduziert werden.
Unter
Berücksichtigung aller Einsparungen und Effekte aus den
Förderbeiträgen des Kantons inkl. Minderausgaben bei
den Schuldzinsen und Abschreibungen ergibt sich in den nächsten
Jahren eine finanzielle
Besserstellung von rund
Fr. 711
000 im Jahr, was rund 10 Steuer-Prozenten entspricht.
Die
Gemeinde- und Primarschulräte von Bütschwil und Ganterschwil
sind überzeugt, dass mit der Vereinigung die wirtschaftliche,
finanzielle und administrative Situation in allen vier Gemeinden
deutlich verbessert wird. Für die Einwohnerschaft und
insbesondere auch die Steuerzahler hat dies positive
Auswirkungen.
Die
Lenkungsgruppe für die Gemeindefusion von Bütschwil und
Ganterschwil hat sich gestützt auf
die Konsultativabstimmung dafür ausgesprochen, dass die
vereinigte Gemeinde den Namen
Bütschwil-Ganterschwil tragen soll. Beim Wappen hat sie sich
für ein „Brückenwappen“ mit den Farben
rot, grün und silber entschieden. Name und Wappen werden nun in
den Vereinigungsbeschluss aufgenom-
men.
Bis
zum 31. März 2011 konnte die Bevölkerung von Bütschwil und
Ganterschwil zum neuen Gemeindenamen
und Gemeindewappen Vorschläge einreichen. Die Bevölkerung hat
davon rege Gebrauch gemacht. Insgesamt wurden
über 100 verschiedene Namen vorgeschlagen und zum
Gemeindewappen wurden sogar rund 150 Vorschläge eingereicht.
Eindeutiges Ergebnis
In einem ersten Schritt wurde geprüft, welche
Namen überhaupt zulässig sind, denn zu einem neuen Gemeindenamen
wird die Zustimmung des Bundes und des Kantons benötigt. Die
Vorprüfung beim Bundesamt für Landestopo-
graphie swisstopo und beim Kantonalen Amt für Gemeinden hat
ergeben, dass Phantasienamen und Namen, welche
weit über das neue Gemeindegebiet hinaus gehende Territorien
bezeichnen, nicht zulässig sind. So wurde in
der Vorprüfung unter anderem der Name Unteres Toggenburg und
Untertoggenburg als nicht zulässig erachtet. Der
Name einer Gemeinde muss im ganzen Gebiet der Schweiz eindeutig
sein. Alle eingegangenen Vorschläge wurden
am Bürgerforum vom 16. Juni 2011 veröffentlicht. Aus den
verbleibenden Namen unterbreitete die Lenkungsgruppe in
einer Konsultativabstimmung den Stimmberechtigten von Bütschwil
und Ganterschwil die Namen, Bütschwil,
Bütschwil-Ganterschwil, Ganterschwil, Geissberg und Thurbrugg.
Die Bevölkerungsbefragung mit einer hohen Stimmbeteiligung von
rund 45 % in Bütschwil und 49 % in Ganterschwil
ergab ein klares Ergebnis. Von den insgesamt 1‘430 Stimmenden
sprachen sich 59,7 % für den Namen
Bütschwil-Ganterschwil, 21 % für Bütschwil, 13 % für Thurbrugg,
4 % für Ganterschwil und
2,3 % für Geissberg aus.
Die Lenkungsgruppe entschied, Bütschwil-Ganterschwil als neuen
Gemeindenamen in den Vereinigungsbe-
schluss aufzunehmen.
Ungeachtet vom Namen der neuen Politischen Gemeinde behalten die
Dörfer ihre bisherigen Namen. Dies kommt auch
bei den jeweiligen Ortstafeln zum Ausdruck. Gleich verhält es
sich auch beim Wappen. Die Dörfer werden also
ihre bisherigen Namen, Wappen und auch ihre Postleitzahlen
weiterhin behalten.
Rot-grün-weisse Thurbrücke
Für die Beurteilung der Wappenvorschläge wurde
ein Heraldiker beigezogen, welcher die eingereichten Vorschläge
prüfte und einige heraldisch korrekte Vorschläge zum neuen
Wappen ausarbeitete. Auch die eingereichten Wappenvorschläge
wurden am Bürgerforum veröffentlicht. Die Lenkungsgruppe traf
eine Vorselektion und unterbreitete
den Stimmberechtigten vier Wappen-Entwürfe, wobei von jedem zwei
Varianten ausgearbeitet wurden: Thurbrücke im Lochermoos,
Wellen-Fluss mit zwei Sternen, schreitender Fischreiher und die
Dogge der Grafen von Toggenburg.
Das Ergebnis der Konsultativabstimmung ist auch hier klar
ausgefallen: 40,4 % entschieden sich für die Thurbrücke,
davon rund 32 % für die Farbvariante rot/grün/weiss. 32,4 %
entschieden sich für den Fluss mit Sternen, 16,2 % für
die Dogge und 11 % für den Fischreiher. Aufgrund des
Umfrageergebnisses hat sich die Lenkungsgruppe für
das „Brückenwappen“ entschieden, wobei der Heraldiker die
Gestaltung des Wappens nochmals optimiert hat.
Das gewählte Wappen bringt als verbindendes Element eine starke
Symbolik zum Ausdruck. So kann die Brücke
sowohl materiell verstanden werden als Abbild der
Lochermoosbrücke als auch ideell in dem Sinne, dass mit
der Vereinigung eine neue Brücke gebaut wird.
Vorberatende Kommission
unterstützt Beiträge für die Gemeindevereinigung
Bütschwil-Ganterschwil
Die
vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, die
Kantonsratsbeschlüsse über die Förderbeiträge an die
Vereinigung der politischen Gemeinden Eschenbach,
St.Gallenkappel und Goldingen sowie der politischen
Gemeinden Bütschwil und Ganterschwil (samt Inkorporation der
jeweiligen örtlichen Schulgemeinden) sowie die
Förderbeiträge an
die Vereinigung der politischen Gemeinden Wattwil und Krinau
gutzuheissen. Vorbehalten bleibt noch die Genehmigung der
Vereinigungsbeschlüsse durch die Bürgerschaften der
beteiligten Gemeinden in den beiden Toggenburger Projekten.
Bei der
Vereinigung der Gemeinden Bütschwil und Ganterschwil sollen
gleichzeitig die beiden lokalen Primarschulgemeinden
inkorporiert werden. Die neue Gemeinde
Bütschwil-Ganterschwil wird dadurch ab 1. Januar 2013 zu
einer von insgesamt fast 50 Einheitsgemeinden. Wie in
Eschenbach führen auch in Bütschwil und Ganterschwil sowohl
die geplanten Synergien als auch die Effekte aus den
Förderbeiträgen zu einer deutlichen Reduktion des
Nettoaufwandes.
Um diesen
zu decken, benötigt die neue Gemeinde zukünftig einen
Steuerfuss von 140 Prozent. Es handelt sich damit
um einen der tiefsten Steuerfüsse in der ganzen Region
Toggenburg. Die vorberatende Kommission stimmte auch für
dieses Projekt den beantragten Förderbeiträgen von insgesamt
8,36 Mio. Franken zu. Die Auszahlung der Beiträge ist
abhängig von der Zustimmung der Bürgerschaften beider
beteiligten politischen Gemeinden zum Vereinigungsbeschluss
Ende November 2011 sowie beider Bürgerschaften der
Schulgemeinden zur gleichzeitigen Inkorporation in die
vereinigte Einheitsgemeinde. Ein negatives
Abstimmungsergebnis in einer der vier Gemeinden hätte wegen
der veränderten finanziellen Basis zur Folge, dass die
Berechnungen der Förderbeiträge auf einem deutlich tieferen
Niveau nochmals erfolgen müssten.
Über die
Förderbeiträge an die drei Projekte wird der Kantonsrat in
zwei Lesungen in den Sessionen vom November 2011 und Februar
2012 beraten und entscheiden. Alle drei Vereinigungen werden
auf 1. Januar 2013 umgesetzt.
Bürgerforum vom
Mittwoch, 2. November 2011, 20.00 Uhr, Bütschwil
Am dritten Bürgerforum in der Turnhalle des
Primaschulhauses Dorf in Bütschwil wurde der Bürgerschaft
die Abstimmungsbotschaft der Gemeinde- und Primarschulräte
zugestellt.
Am Forum wurden
die wichtigsten Informationen im Hinblick auf die
Abstimmung vom 27. November 2011 über die
Gemeindevereinigung Bütschwil-Ganterschwil sowie die
Inkorporation der beiden Primarschulgemeinden
vermittelt.
Ausserdem gab das
Kernteam einen Ausblick auf die Organisation der
vereinigten Gemeinde. Den Teilnehmenden wurde im
Détail dargelegt, in welchen Bereichen die
vereinigte Gemeinde grosse Einsparungen erzielen wird.
Definitive Abstimmung vom
27. November 2011
Am 27. November
haben die Stimmberechtigten in einer historischen Abstimmung die
Vereinigung der beiden
Gemeinden von Bütschwil und Ganterschwil zu Bütschwil-Ganterschwil
angenommen. In Ganterschwil stimmten 280 Personen dafür und 234
Personen dagegen. In Bütschwil war das Ergebnis eindeutiger: 851 Ja
zu 187 Nein.
Auch die
Inkorporation der Primarschulgemeinden in die Einheitsgemeinde
Bütschwil-Ganterschwil wurde genehmigt; in Ganterschwil mit 274 Ja
zu 214 Nein.
Nun wissen die Behörden definitiv, dass sie die Vereinigung auf den
1.1.2013 vorbereiten können. Im nächsten Jahr wird
die Gemeindeordnung beschlossen, das Budget 2013 verabschiedet. Im
Herbst erfolgt dann die Wahl der Behörden.
Der Gemeinderat und der Primarschulrat dankt allen, die sich an der
Abstimmung beteiligt haben. Bestimmt werden
auch die Skeptiker in ein paar Jahren sehen, dass die Vereinigung
grosse Vorteile
gebracht hat.

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www.ganterschwil.ch |
17.08.2011 |
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Aus dem Gemeinderat:
Die Verwaltungsrechnung 2011 hat mit einem
Ertragsüberschuss von Fr. 26’486.
Budgetiert war ein Defizit von
Fr. 62’300.00, sodass sich die
Besserstellung gegenüber dem Budget auf Fr.
88’800 beläuft. Dies ist vor allem auf
Steuermehrerträge von Fr. 34'500, den
geringeren Finanzbedarf der Schulen von Fr.
99’900 sowie auf Minderausgaben bei der
Verwaltung, der Sozialhilfe und dem
Strassenunterhalt zurückzuführen. Im Jahre
201 hatte unsere Gemeinde Fr. 4'451.00 je
Kopf der Bevölkerung ausgegeben (Vorjahr:
Fr. 4'492.00). Die Ausgaben haben gegenüber
dem Vorjahr um 1,9 % abgenommen.
Im letzten Jahr wurden Netto-Investitionen
in der Höhe von Fr. 253'513.10 vorgenommen.
Nach Abzug der Abschreibungen von Fr.
330'806.60 reduziert sich das zu tilgende
Verwaltungsvermögen auf Fr. 3'784’713.00.
Budget 2012
Das Budget 2012 der Verwaltungsrechnung
sieht bei Aufwendungen von
7,577 Mio. und
Erträgen von 7,313 Mio. einen
Ausgabenüberschuss von Fr. 264’100.00 vor.
Dieser ist aus dem Eigenkapital von
Fr. 547’832.00 zu decken. Die Aufwendungen
erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 6,7 %.
Grössere Mehraufwendungen ergeben sich in
folgenden Bereichen: Kontrolle der
Zivilschutzräume und bauliche
Administration, Flachdachsanierung alte
Turnhalle, Aufbau regionaler Kinder- und
Erwachsenenschutz, Integrationsprogramm für
Arbeitslose, Finanzbedarf der Schulen.
Der Gemeinderat beantragt, den Steuerfuss
bei 142 % zu belassen. Die
finanzielle Entwicklung zeigt, dass ohne
Gemeindevereinigung schon bald eine
Steuerfusserhöhung erforderlich wäre.
Das Budget 2012 der Investitionsrechnung
sieht Aufwendungen von Fr. 710'000.00 und
Erträge von Fr. 20'500.00 vor. Neue
Aufwendungen ergeben sich für die Erneuerung
der Leitzentrale der Wasserversorgung, den
Bau von Urnenwand und Gemeinschaftsgrab,
Sanierung der alten Letzibrücke, Umlegung
der Kanalisation Ausserdorf und Beiträge an
Kanalisationen in der Landwirtschaftszone.
Wie jedes Jahr sind Investitionen im
Strassenbereich erforderlich. Die
Aufwendungen für die Gemeindevereinigung
sind auch der Investitionsrechnung zu
belasten.
Die bestehende Anlage der Überwachung und
Steuerung der Wasserversorgung ist 40 Jahre
alt. Die Übermittlung in die
Betriebsleitzentrale erfolgt noch
elektromechanisch. Leider häufen sich
steuertechnische Ausfälle mit
Alarmauslösungen. Für die Reparaturen fehlen
die Ersatzteile gänzlich oder könnten nur
noch aus Restbeständen zusammengesucht
werden.
Die Dorfkorporation wird nun die
Leitzentrale mit Gesamtkosten von Fr.
315'000 erneuern. Darin noch nicht enthalten
sind verschiedene Anpassungsarbeiten und zu
beachtende Auflagen. des Amtes für
Verbraucherschutz und Veterinärwesen in der
Höhe von rund Fr. 70'000. Die GVA des
Kantons hat an subventionsberechtigte Kosten
von Fr. 350 000 einen Beitrag von rund 20
Prozent in Aussicht gestellt. Auch der
Gemeinderat hat einen Beitrag von 20 Prozent
oder Fr. 70 000 beschlossen, unter Vorbehalt
der Genehmigung durch die Bürgerversammlung.
Erstellung von Urnenwand und
Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof
Der Bürgerversammlung vom 30. März wird ein
Projekt vorgelegt zur Erstellung einer
Urnenwand und eines Gemeinschaftsgrabes auf
dem Friedhof im Dorfzentrum mit Gesamtkosten
von Fr. 146 300. Anfang 2011 führte der
Gemeinderat bei der Bevölkerung eine Umfrage
durch. 29 Personen sprachen sich für eine
Urnenwand aus und 12 Personen waren dagegen.
32 Personen befürworteten ein
Gemeinschaftsgrab, während neun dagegen
waren. Jede Person hat die Freiheit, die für
sie passende Bestattungsform zu wählen.
Der Gemeinderat liess von Andreas
Rickenbacher, Bildhauerei und
Restaurationen, Schwarzenbach, ein Projekt
mit Kostenvoranschlag ausarbeiten. Im
nordöstlichen Teil des Friedhofes ist eine
zwölf Meter lange Urnenwand aus Tuffstein in
geschwungener Form vorgesehen. Diese Mauer
umfasst 20 Urnentafeln aus Main-Sandstein im
Ausmass 40 x 40 cm. Die Urnen werden
unmittelbar vor der Wand in der Erde
beigesetzt.
Im nördlichen Teil ist das Gemeinschaftsgrab
geplant. Vor der Skulptur, bestehend aus
einer Kugel aus gefrästem Main-Sandstein,
werden zwei Schrifttafeln auf einer
Ablageplatte plaziert. Zwischen Urnenwand
und Gemeinschaftsgrab kommt eine Rondelle
mit Sitzbank zu stehen. Die Tritte beim
Zugang zur Leichenhalle haben sich als
nachteilig für Leichentransporte erwiesen.
Hier soll eine gepflästerte Rampe entstehen.
Im Weiteren hat der Gemeinderat:
- Den Grundeigentümern Frist gesetzt zum
Anschluss ihrer Wohnhäuser an die
öffentliche Kanalisation in den Gebieten
Berg und Aewil bis Herbst 2012;
- Die Gehälter und Entschädigungsansätze
für das Personal gleich hoch festgelegt wie
im Jahr 2011;
- Kenntnis genommen von der Abrechnung
der regionalen Schulsozialarbeit für das
Jahr 2011, gemäss der Ganterschwil Fr. 24
459.25 zu bezahlen hat.
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www.ganterschwil.ch |
26.01.2012 |
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Identitätskarten und Pässe
Einführung Schweizer Pass 10 (E-Pass)
Als assoziierter
Schengen-Staat ist die Schweiz verpflichtet, spätestens ab dem 1. März
2010 nur noch einen Pass mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild und
zwei Fingerabdrücken auszustellen, einen so genannten E-Pass. Mit der
definitiven Einführung von E-Pässen per 1. März 2010 wird gleichzeitig
ein neues Ausstellungsverfahren eingeführt. In der Schweiz werden die
vom Wohnsitzkanton bezeichneten Stellen, im Ausland die diplomatischen
und konsularischen Vertretungen für das gesamte Ausstellungsverfahren
zuständig sein.
Für den Kanton St.
Gallen gelten folgende Ausstellungsverfahren:
−
Identitätskarte:
persönliche Vorsprache beim Einwohneramt der Wohngemeinde
−
Pass 10 (E-Pass):
persönliche Vorsprache beim Passbüro St. Gallen
−
Kombiangebot:
persönliche Vorsprache beim (E-Pass und ID) Passbüro St. Gallen
Die Pässe 10 können nur
noch bei den ausstellenden Behörden beantragt werden.
Kosten und Gültigkeit
Der Pass 10 ist für
Erwachsene 10 Jahre gültig und kostet Fr. 140. Für Kinder und
Jugendliche unter 18 Jahre ist der neue Pass fünf Jahre gültig und
kostet Fr. 60. Wer gleichzeitig einen Pass und eine Identitätskarte
beantragt, profitiert auch in Zukunft von einem Kombiangebot. Für
Erwachsene kostetdieses Angebot Fr. 148, für unter 18-jährige Fr. 68. Die oben genannten Preise sind exklusiv Porto.
è
Die Pässe 03 und Pässe
06 behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Reise in und durch die
USA
Die Einführung von
E-Pässen ist Voraussetzung dafür, dass Schweizerinnen und Schweizer auch
in Zukunft für eine Reise in und durch die USA kein Visum bean-tragen
müssen.
Dank dem Ja an der Urne
am 17. Mai 2009 gilt die bisherige Ausgangslage:
Der Pass 06, der seit
September 2006 ausgestellt wird, berechtigt zur visumsfreien Reise in
und durch die USA. Der Pass 03, der seit Januar 2003 ausgestellt
wird, berechtigt ebenfalls zur visumsfreien Reise in und durch die USA,
sofern er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde.
Beachten Sie also: Falls
Sie über einen Pass 03 verfügen, der vor dem 26. Oktober 2006
ausgestellt wurde, können Sie mit ihm ohne Visum in und durch die USA
reisen. Mit einem Pass 03, der nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt
worden ist, brauchen Sie hingegen für Reisen in und durch die USA ein
Visum. Dieses ist bei der US-Botschaft in Bern einzuholen. Dort sind
auch detaillierte Informationen zum Thema erhältlich.
Weitere Informationen
finden Sie im Internet auf der Homepage des kantonalen Passbüros
www.sg.ch unter der Rubrik Sicherheit/Pass und Identitätskarte ebenfalls
unter www.schweizerpass.ch und
www.fedpol.admin.ch.
Um unliebsame Überraschungen vor den Ferien zu vermeiden, hilft
eine frühzeitige Überprüfung und Vorbereitung der Reisepapiere.
· Haben Sie
bereits abgeklärt, ob für Ihr Reiseziel eine Identitätskarte genügt oder
ob ein Reisepass verlangt wird?
· Klären Sie
rechtzeitig ab, ob Sie im Besitze eines gültigen Passes oder einer
gültigen Identitätskarte sind. Bestellen Sie Neuausstellungen von
Reisepässen frühzeitig. Die Ausstellung dauert bis zu 15 Arbeitstagen.
Ausstellung
von Identitätskarten
- Es ist
ein neues Passfoto sowie die alte, abgelaufene Karte mitzubringen. An
die Qualität der Passfotos stellt das Bundesamt für Polizeiwesen recht
hohe Anforderungen. Es werden nur noch Fotos mit den Abmessungen 35 x 45
mm akzeptiert. Das Porträt muss in der Mitte der vorgeschriebenen
Bildfläche sein, und es muss eine Frontaufnahme sein (Gesicht von der
Seite ist nicht zulässig). Die Grösse des Gesichts muss so sein, dass
die Distanz vom Kinn bis zum Haaransatz etwa 22 mm beträgt. Vom Scheitel
bis zum Bildrand muss ein Abstand von 5 mm bestehen. Die Fotos müssen
eine einwandfreie Bildqualität (gute Auflösung) aufweisen, und es darf
keine Schattenwirkung ersichtlich sein. Spiegelungen in Brillengläsern
und sichtbare Zähne sind nicht erlaubt. Fotos von Digitalkameras werden
nicht akzeptiert. Fotos, die nicht der als zulässig bezeichneten
Qualität entsprechen, werden von der Kartenherstellerin zurückgewiesen.
- Alle
Personen, auch schulpflichtige Kinder, haben das Antragsformular
persönlich an unserem Schalter zu unterschreiben.
- Jugendliche
unter 18 Jahren erhalten die Identitätskarte nur mit Einwilligung der
Eltern. Nach Möglichkeit sollte ein Elternteil zusammen mit dem Kind zur
Signalements-
aufnahme und Zustimmung erscheinen.
- Die Kosten
betragen:
Fr.
35.00 für Kinder
Fr.
70.00 für Erwachsene
- Verlust
oder Diebstahl müssen direkt der Polizei gemeldet werden.
Das Einwohneramt
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www.ganterschwil.ch |
06.01.2010 |
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Wer bringt
die Steuern auf ? |
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Die
Statistik zeigt auf, dass fast die Hälfte der Steuern von 13,56 % der
Steuerpflichtigen bezahlt werden, welche über Fr. 70 000 steuerbares
Einkommen haben. Diese Zahlen stammen aus dem Jahr 2009.
Steuerbares Einkommen
Personen = %-Anteil Anteil an Steuern
0 119
15,51 0,37
Fr.
100 – 9 900
92 12,00 1,22
Fr.
10 000 – 19 900 74
9,65
1,68
Fr.
20 000 – 39 900 189 24,64 15,07
Fr.
40 000 – 69 900 189
24,64 32,82
Fr.
70 000 – 99 900 61
7,95
18,81
Fr.
100 000 und mehr
43
5,61
30,03
755 100 100
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www.ganterschwil.ch |
11.02.2010 |
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Leitbild der
Gemeinde |
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pdf\leitbild_07.pdf
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www.ganterschwil.ch |
02.02.2008 |
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Energiesparen wird unterstützt
Allgemeine Infos zur
Energieförderung im Kanton St. Gallen:
Ab 1. Januar 2008 unterstützt der Kanton St. Gallen erneut
Massnahmen zur effizienten Nutzung von Energie und fördert
erneuerbare Energiequellen.
Das neue Energieförderungsprogramm 2008 bis 2012 deckt folgende
Bereiche ab (Detailinformation unter
www.energie.sg.ch ):
Solarthermie
Sonnenkollektoren zur Brauchwarmwasseraufbereitung und
Heizungsunterstützung
Wärmenetze
Auf- und Ausbau von Wärmenetzen zur Nutzung von Wärme aus
erneuerbaren Quellen, Abwärme etc.
Biogasproduktion
Anlagen zur Biogasveredelung mit Einspeisung in das Erdgasnetz
Information u. Beratung
Information, Veranstaltungen und Aus- und Weiterbildung,
Zertifizierungskosten für MINERGIE-P, Grob- und Feinanalysen,
Energiechecks etc.
Wer interessiert ist an Förderbeiträgen für
Energiesparmassnahmen an Gebäuden findet wichtige Informationen
unter:
www.dasgebäudeprogramm.ch
Internet-Link für eine gute
Broschüre zum Thema Gebäude erneuern:
http://www.bfe.admin.ch/php/modules/publikationen/stream.php?extlang=de&name=de_44857876.pdf
Energienachweis-Formulare und Vollzugshilfen
zur Bewilligung gemäss Energiegesetz bei Neu- und Umbauten von
Gebäuden finden Sie unter:
www.endk.ch
mit einem Basis-Formular für den Kt. St.
Gallen, Kästchen rechts, SG farbig
Anforderungen an
die finanzielle Unterstützung von Gebäude-Energiechecks (M4):
Das Energieförderungsprogramm das
Kantons St.Gallen sieht unter anderem vor, dass die Erstellung von
Gebäude-Energiechecks finanziell unterstützt werden kann.
Förderbeitrag 50% der Erstellungskosten, max. Fr. 800.- für
Einfamilienhäuser, max. Fr. 1'500.- für Mehrfamilienhäuser,
Schulhäuser etc.
Folgende Fragen sollten im
Gebäude-Energiecheck beantwortet werden, Checkliste:
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Antrittsgespräch |
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Erfassung
Gebäude-Energieverbrauch (Heizen, Warmwasser, evtl.
Elektrisch etc.) |
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EBF Energiebezugsfläche
berechnen (beheizte Bruttogeschossfläche) |
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Energiekennzahl, Vergleich |
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Erstellung von Fotos (alle
Fassaden) |
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CO2-Produktion /
CO2-Reduktion |
|
Dämmfähigkeit der
Gebäudehülle |
|
Zustand der Wärmeerzeugung |
|
Gibt es einfache Massnahmen
(geringe Investitionen) zur Energieeinsparung |
|
Thermostatventile
Dämmung von Heiz- u.
Warmwasserleitungen
Wassersparende Armaturen
Senkung Heiztemperatur |
|
Gibt es dringliche
Massnahmen (Bauschäden, fehlende Behaglichkeit, Lärm) |
|
Mit welchen Massnahmen kann
der Energieverbrauch und der CO2-Verbrauch gesenkt, kann das
Gebäude auf den MINERGIE-Standard (Modernisierung) optimiert
werden. |
|
Welche Etappierungen sind
möglich und sinnvoll |
|
Mit welchen Investitionen
muss gerechnet werden |
|
Was für Förderungen,
Subventionen sind erhältlich (Bund, Kanton, Gemeinden etc.) |
|
Können die Massnahmen
steuerlich abgezogen werden |
|
Weitere Empfehlungen
betreffend Energieeffizienz |
|
Stromsparende Elektrogeräte
Raumtemperatur
Bezug von Ökostrom
Stand-by |
|
Erstellung eines Dossiers
(Basis für eine evtl. Eingabe beim nationalen
Gebäudeprogramm, im Dossier soll die Förderung des Kantons
am Gebäude-Energiecheck erwähnt werden) |
|
Schlussgespräch |
Betreffend Fachleuten für
Gebäudechecks verweisen wir auf folgende Fachgruppen:
Verband Ostschweizerischer Bau- und
Energiefachleute (Anbieter eines Gebäudechecks) (www.energie.ch/vobe)
oder engagierte Privatpersonen, z.B. im Umfeld des Hausvereins (www.hausverein.ch)
oder MINERGIE-Fachplaner unter
www.minergie.ch
Neutrale und sehr informative Seite
zum Thema Energie (Gebäude, Heizung, Solar, Haushaltgeräte etc.):
www.topten.ch
Wichtige Infos zum Thema
Solarenergie:
www.swissolar.ch
Bei Fragen steht Ihnen Peter Grau,
dipl. Energieberater, Amt für Umwelt und Energie unter Tel. 071 229
75 48 oder
peter.grau@sg.ch zur Verfügung.
Wichtige Hinweise finden Sie auch unter
www.energietal-toggenburg.ch
Bauamt Ganterschwil
|
| |
gemeinde@ganterschwil.ch |
05.02.2010 |
 |
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Car-Sharing und Eco-Fahrweise
Car-Sharing
Jene, die
kein Auto besitzen, können ein Auto mieten. Mobility stellt Ihnen 2'000
Fahrzeuge an 1'050 Standorten in 400 Ortschaften in der ganzen Schweiz
zur Verfügung!
Details sehen Sie unter www.mobility.ch.
1. Reservieren
Mobility-Fahrzeuge sind rund um die Uhr bis kurz vor dem gewünschten
Einsatztermin reservierbar. Sie haben 24 Stunden am Tag folgende
Möglichkeiten ein Mobility-Fahrzeug zu reservieren:
Internet
Am einfachsten und
bequemsten reservieren Sie Ihr Mobility-Fahrzeug über www.mobility.ch
ARS Automatisches
Reservationssystem
0848 824 813
Die Reservation via ARS ist eine schnelle und effiziente Art, ein
Mobility-Fahrzeug zu reservieren. Sie geben Ihre Reservation
blitzschnell via Telefontastatur ein und bezahlen auch keine
Reservationsgebühr.
24h-Dienstleistungscenter
0848 824 812
Sie können
selbstverständlich auch 24 Stunden am Tag Ihre Reservation über das
persönlich bediente 24h-Dienstleistungscenter tätigen.
CHF 1.75 pro Reservation oder Reservationsänderung
Bordcomputer - nur
Reservationsänderungen möglich
Über den Bordcomputer,
welcher sich in den Mobility-Fahrzeugen befindet, haben Sie die
Möglichkeit Ihre Reservation zu verlängern, verkürzen, vorzuziehen oder
sofort zu beenden.
CHF 0.60
pro Reservationsänderungen
2. Einsteigen
Das reservierte Mobility-Fahrzeug können Sie am gewünschten Standort
einfach abholen.
Um
das Fahrzeug zu öffnen, halten Sie einfach Ihre Mobility-Card an den
Mobility-Checkpoint an der Windschutzscheibe (roter Aufkleber). Die
Zentralverriegelung öffnet automatisch. Der Bordcomputer bestätigt Ihre
Anmeldung und zeigt Ihre Reservation.
3. Fahren
Nehmen Sie den Zündschlüssel aus dem Handschuhfach. Und schon gehts los!
Einige Fahrzeug-Modelle (z.B. Renault Mégane II, BMW 1er oder Alfa Romeo
159) lassen sich ohne Schlüssel mit dem Startknopf starten.
Fahrt unterbrechen
Schliessen
Sie das Mobility-Fahrzeug bei Fahrtunterbruch mit der Mobility-Card ab
und nehmen Sie den Zündschlüssel und Ihre Mobility-Card wie gewohnt mit.
Wenn Sie dann weiterfahren möchten, halten Sie einfach die Mobility-Card
nochmals an den Checkpoint bis der Bordcomputer die Wiederanmeldung
bestätigt.
Zügig, wirtschaftlich,
sicher und umweltschonend fahren
Eco-Drive
ist die praxiserpropte Technik für sicheres, komfortables,
wirtschaftliches, umweltbewusstes und energiesparendes Fahrverhalten im
motorisierten Strassenverkehr. Mit Eco-Drive können Treibstoffverbrauch
und Schadstoffemissionen deutlich gesenkt werden. Dies sind die vier
goldenen Eco-Drive-Regeln:
1. Zügig beschleunigen
2. Spätestens bei 2'500 Touren hochschalten
3. Im höchstmöglichen Gang fahren
4. Vorausschauend und gleichmässig fahren, unnötige Brems- und
Schaltmanöver vermeiden
Das Ergebnis ist mehr Fairness, Sicherheit und bis zu 10% weniger
Treibstoffverbrauch. Weitere Informationen finden Sie unter
www.eco-drive.ch
Fahrt beenden
Zurück am Mobility-Standort: Parkieren Sie das Mobility-Fahrzeug auf
dem reservierten Parkplatz, stellen Sie das Licht und andere
Strombezüger ab und legen Sie den Zündschlüssel wieder ins
Handschuhfach. Halten Sie Ihre Mobility-Card von aussen an den
Mobility-Checkpoint bis die Zentralverriegelung schliesst.
Falls Sie Ihre Fahrt frühzeitig beenden, können Sie Ihre Reservation am
Bordcomputer per sofort beenden.
Tanken mit der
Benzinkarte
Nach dem
Herausziehen der Benzinkarte aus dem Bordcomputer erscheint (bei
ausgeschalteter Zündung) auf dem Display der Benzinkarten-Code. Schieben
Sie die Benzinkarte nach dem Tanken unbedingt in den Bordcomputer
zurück. Bitte beachten Sie, dass die Benzinkarte nur bei den
entsprechenden Tankstellen und nur in der Schweiz gültig ist.
Tankstellen
Bei
fehlender Benzinkarte bitten wir Sie, zur Rückerstattung Ihrer Auslagen
die Quittung (versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Mobility-Nummer und der
Mobility-Fahrzeugnummer) einzureichen.
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gemeinde@ganterschwil.ch |
10.06.2008 |
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Was gehört in die Kläranlage? -
was nicht?
Das
Bauamt
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gemeinde@ganterschwil.ch |
21.11.2006 |
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Gemeinde gibt GA ab
Mit der GA-Flexicard haben Sie freie Fahrt auf allen Strecken der SBB und
den Postautolinien, bei den meisten konzessionierten Privatbahnen, bei
städtischen Nahverkehrsmitteln und zahlreichen Schifffahrtsbetrieben.
Private Autobus- und Seilbahnbetreiber gewähren teilweise Ermässigungen.
Die Flexicard kostet pro Reisetag Fr. 40.00. Die Flexicards (max. 2
pro Tag) können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Wir empfehlen, vom
günstigen Reiseangebot regen Gebrauch zu machen.
Die
Gemeindeverwaltung
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gemeinde@ganterschwil.ch |
03.01.2011 |
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Bioabfuhr
Die
Bioabfuhr findet jeweils am Mittwochvormittag statt.
Was gehört in die Bioabfuhr?
Rüstabfälle von Gemüse und Obst; alle Speiseresten (Gemüse, Fleisch,
Fisch, Käse, Brot); Eierschalen; Tee- und Kaffeesatz inkl. Filterpapier;
Balkon- und Topfpflanzen; Schnittblumen; Wollresten, Federn und Haare;
Kleintiermist; Katzensand und Streue; Haushaltpapier; Gartenabfälle
(Rasenschnitt, Laub, Strauchschnitt).
Nicht in die Bioabfuhr gehören:
Kunststoffabfälle; Plastiksäcke, Glas, Metall, Batterien, Altpapier.
Wer kann sich an der Bioabfuhr beteiligen?
Grundsätzlich kann sich jedermann beteiligen. Sinnvoll wäre es, wenn
sich in einem Quartier oder in Mehrfamilienhäusern die Bewohner/Innen so
organisieren würden, dass ein grosser Behälter gemeinsam angeschafft
werden könnte.
Behälter
Es sind nur die offiziellen Behälter zugelassen. Diese werden von der
Landi Ganterschwil-Lütisburg in folgenden Grössen verkauft:
40 lt., 80 lt., 120 lt., 140 lt., 240 lt.
Äste und Sträucher können aber auch in Bündeln mitgegeben werden.
Gebühren
Für 2008 gelten folgende Preise für die Jahresvignette (Preise für
Halbjahresmarken; vergeben ab 1. Juli 2008):
40 lt.-Behälter: Fr. 50.00 (30.00)/Einzelleerung Fr. 3.00
80 It.-Behälter: Fr. 100.00 (60.00)/Einzelleerung Fr. 6.00
120 It.-Behälter: Fr. 150.00 (90.00)/Einzelleerung Fr. 9.00
140 lt.-Behälter: Fr. 180.00 (110.00)/Einzelleerung Fr. 10.00
240 lt.-Behälter: Fr. 300.00 (180.00)/Einzelleerung Fr. 16,00
Bündel: Fr. 9.00 (Länge max. 1.50 cm, und max. 20 kg
Für Einzelleerungen und Bündel sind Marken erhältlich. Es können z.B. auch
zwei 40-lt.-Behälter angeschafft werden: für einen Behälter wird eine
Jahresvignette gelöst und der zweite Behälter wird bei Bedarf mittels
Einzelvignetten entleert. Vignetten und Marken können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Die Bioabfuhr-Gebühren sind günstiger als jene der Kehrichtabfuhr!
Halbjahresmarken werden ab 1. Juli verkauft.
Sammelpunkte
Die Behälter und Bündel sind auf Dienstagnachmittag hin an folgenden
Sammelpunkten bereitzustellen:
- Toggenburgerstrasse 27 (Haus Brühwiler), westl. Teil neben
Zufahrtssträsschen
- Klinik Sonnenhof
- Dorfkreuzung, neben Dorfbrunnen
- Gemeindehaus, bei Einfahrt in Neckertalstrasse
- Neckertalstrasse, bei Parkplatz kath. Kirche
- Bräker-Strasse, bei Einfahrt in Neckertalstrasse
- Buechstrasse, vorne bei Einmündung in Neckertalstrasse
- Buechstrasse, hinten bei Abzweigung Richtung Osten
- Florastrasse, bei Wendeplatz
- Mitteldorfstrasse, bei Einfahrt Ulrichenwiese
- bei Rest. Kreuz neben Aewilerstrasse
- Oberdorfstrasse 2, bei Platz Abzweigung Richtung Aewil
- Wiesenstrasse, bei Einmündung in Letzistrasse
- Wenzelstrasse, bei Einmündung in Oberdorfstrasse
- Thuraustrasse, bei Einmündung in Letzistrasse
Empfehlungen für
Behälter-Grössen
- Einzelhaushalt
ohne Garten und Kleintiere, bis 4 Personen: 40 lt.
- Einzelhaushalt
mit kleinem Garten oder Kleintieren: 80 lt.
- Einfamilienhaus
mit Garten: 120 lt.
- Mehrfamilienhaus
bis 6 Wohnungen oder EFH mit grossem Garten: 240 lt. Was geschieht mit
dem Kompost? Er wird in der KOMPO-GAS-Anlage Niederuzwil dem Gärreaktor zugeführt.
Mikrooganismen wandeln die vorhandene organische Substanz in Kompost und
Biogas um. Pro Tonne Biomüll werden 130 m3 Biogas gewonnen; dies
entspricht ca. 70 lt. Benzin. Das Gas wird als Treibstoff für Fahrzeuge
oder für Blockheizkraftwerke zur Stromerzeugung verwendet. Der hochwertige
und hygienische Kompost wird bei Privaten, in der Landwirtschaft und im
Gartenbau als natürlicher Dünger eingesetzt.
Häckseldienst
Der Häckseldienst muss künftig direkt beim Privatanbieter Kurt Züblin,
(Tel. 071 983 17 75), angefordert werden.
Für allfällige Fragen oder Auskünfte steht Ihnen das Gemeindamt, Tel. 071
983 27 11, zur Verfügung.
Entschliessen Sie sich zum Mitmachen!
Gemeinderat Ganterschwil
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gemeinde@ganterschwil.ch |
21.12.2007 |
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Ausfall-Daten
BIO-Abfuhr
Die am Bundesfeiertag vom 1.8.12 ausfallende
Bio-Abfuhr-Tour wird nachgeholt am Freitag, 3.8.2012.
Entfernen Sie bitte zu
Beginn des neuen Jahres die alte Marke.
Dies erleichtert dem Abfuhrpersonal die schnelle Erkennung der
aktuell gültigen Marke.
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gemeinde@ganterschwil.ch |
23.02.2011 |
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