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  Abstimmungen / Wahlen
 
 

Abstimmungen und Wahlen

 

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2012

29.04.2012

17.06.2012

23.09.2012 (Wahlen in Gemeinden)

25.11.2012

 

 

23.09.2012: Politische Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil: Gesamt-Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2013 - 2016

 

Auf den 1. Januar 2013 vereinigen sich die Politischen Gemeinden Bütschwil und Ganterschwil zur Politischen Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil. Gleichzeitig werden die Primarschulgemeinden Bütschwil und Ganterschwil in die Politische Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil inkorporiert. Auf diesen Zeitpunkt sind sämtliche Behörden (Gemeindepräsident/-in, Mitglieder des Gemeinderates, Primarschulratspräsident/-in, Mitglieder des Primarschulrates sowie Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission) zu wählen.

 

 Die Wahl der neuen Behördenmitglieder erfolgt mit den ordentlichen kommunalen Gesamt-Erneuerungswahlen am Sonntag, 23. September 2012.

 

Einreichung von Wahlvorschlägen

Für diese Wahlen werden Stimmzettel mit Kandidatennamen herausgegeben, soweit gültige Wahlvorschläge dazu vorliegen. Für den ersten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge spätestens am Freitag, 6. Juli 2012, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei Bütschwil, Innerfeld 21, Bütschwil, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist.

 

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil stimmberechtigten Personen unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, als Mandate zu vergeben sind, ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten und ausschliesslich Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen. Die Gemeinderatskanzleien Bütschwil und Ganterschwil geben die entsprechenden Formulare ab. Der Konstituierungsrat erstellt die Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge.

 

Zweiter Wahlgang

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 25. November 2012, statt.

Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens am 1. Oktober 2012, 09.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

 

Stille Wahl

Im zweiten Wahlgang ist für die Wahl der Gemeindebehörden auch eine stille Wahl nach Art. 9 der Gemeindeordnung möglich.

  

Konstituierungsrat Bütschwil-Ganterschwil

 

 

  gemeinde@ganterschwil.ch

09.05.2012


   

 

29.04.2012: Kantonale Wahlen: Wahl eines Mitgliedes des Regierungsrates
Kreisgericht Toggenburg: Ersatzwahl einer Kreisgerichtspräsidentin oder eines Kreisgerichtspräsidenten
 

- Wahl eines Mitgliedes des Regierungsrates

- Nach dem Rücktritt von Kurt Hürlimann, Bronschhofen, als Präsident des Kreisgerichtes Toggenburg auf 31. Oktober 2012 findet im Gerichtskreis Toggenburg (Politische Gemeinden Wildhaus-Alt St.Johann, Stein, Nesslau-Krummenau, Ebnat-Kappel, Wattwil, Lichtensteig, Oberhelfenschwil, Neckertal, Hemberg, Krinau, Bütschwil, Lütisburg, Mosnang, Kirchberg und Ganterschwil) für den Rest der Amtsdauer 2009/2015 eine Ersatzwahl statt:

  • 1. Wahlgang am 29. April 2012
  • Allfälliger 2. Wahlgang am 23. September 2012

 

 
  gemeinde@ganterschwil.ch

18.01.2012


 

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