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Abstimmungen und Wahlen
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2012
29.04.2012
17.06.2012
23.09.2012 (Wahlen in Gemeinden)
25.11.2012
23.09.2012: Politische Gemeinde
Bütschwil-Ganterschwil: Gesamt-Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden
für die Amtsdauer 2013 - 2016
Auf den 1. Januar 2013
vereinigen sich die Politischen Gemeinden Bütschwil und Ganterschwil zur
Politischen Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil. Gleichzeitig werden die
Primarschulgemeinden Bütschwil und Ganterschwil in die Politische
Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil inkorporiert. Auf diesen Zeitpunkt sind
sämtliche Behörden (Gemeindepräsident/-in, Mitglieder des Gemeinderates,
Primarschulratspräsident/-in, Mitglieder des Primarschulrates sowie
Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission) zu wählen.
Die
Wahl der neuen Behördenmitglieder erfolgt mit den ordentlichen
kommunalen Gesamt-Erneuerungswahlen am Sonntag, 23. September 2012.
Einreichung von
Wahlvorschlägen
Für diese Wahlen werden
Stimmzettel mit Kandidatennamen herausgegeben, soweit gültige
Wahlvorschläge dazu vorliegen. Für den ersten Wahlgang müssen die
Wahlvorschläge spätestens am Freitag, 6. Juli 2012, 17.00 Uhr,
bei der Gemeinderatskanzlei Bütschwil, Innerfeld 21, Bütschwil,
eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der
Einreichefrist.
Wahlvorschläge sind
gültig, wenn sie von wenigstens 15 in der Gemeinde
Bütschwil-Ganterschwil stimmberechtigten Personen unterzeichnet sind,
höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, als Mandate zu vergeben
sind, ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten und ausschliesslich
Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen. Die
Gemeinderatskanzleien Bütschwil und Ganterschwil geben die
entsprechenden Formulare ab. Der Konstituierungsrat erstellt die
Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge.
Zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter
Wahlgang findet am Sonntag, 25. November 2012, statt.
Wahlvorschläge sind in
diesem Fall bis spätestens am 1. Oktober 2012, 09.00 Uhr, bei der
Gemeinderatskanzlei einzureichen. Im Übrigen gelten die gleichen
Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Stille Wahl
Im zweiten Wahlgang ist
für die Wahl der Gemeindebehörden auch eine stille Wahl nach Art. 9 der
Gemeindeordnung möglich.
Konstituierungsrat
Bütschwil-Ganterschwil
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